Fachbereich Umwelt | Energie

Grenzüberschreitenden Abfallentsorgung: Zollstellen

Berlin, 04.02.2014
Veröffentlichung der Zollstellen für die grenzüberschreitende Abfallverbringung
Nur über diese Zollstellen dürfen Abfälle beim Eingang oder beim Verlassen der Europäischen Gemeinschaft verbracht werden. Beigefügt (siehe Download rechts) ist die BMUB-Bekanntmachung der Zollstellen, über die Abfälle beim Eingang oder beim Verlassen der Europäischen Gemeinschaft verbracht werden dürfen. Sie tritt am 24.02.2014 in Kraft.
Quelle: DIHK ( 828833)