Fachbereich Umwelt | Energie

Liste von Sortieranlagen für gew. Siedlungsabfälle geplant

Stuttgart, 23.03.2019

Betreiber von Sortieranlagen für gewerbliche Siedlungsabfälle im Sinne der Gewerbeabfallverordnung werden gebeten, sich in eine neu geplante Liste für Baden-Württemberg eintragen zu lassen. 
Diese soll es Abfallerzeugern erleichtern, geeignete Entsorgungspartner zu finden, die den zum 01.01.2019 verschärften Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung entsprechen.
Die Verordnung schreibt vor, dass diverse Abfallfraktionen getrennt erfasst und entsorgt oder andernfalls möglichst einer hochwertigen Sortierung zugeführt werden. Seit 2019 sollen die Abfallentsorger den Abfallerzeugern bzw. deren Abfallbeförderern bestätigen, dass ihre Sortieranlage über die notwendigen Aggregate verfügt (§ 6 Abs. 1). Anfang 2020 soll eine weitere Bestätigung über die Einhaltung der geforderten Sortierquote (85 % laut § 6 Abs. 3) erfolgen.
Mit dem beigefügten Schreiben an die IHK-Organisation sowie einige Wirtschaftsverbände bittet das baden-württembergische Umweltministerium die Betreiber von Vorbehandlungsanlagen, sich freiwillig in eine Liste eintragen zu lassen, die auf der Homepage der LUBW veröffentlicht werden soll. (Nicht gemeint sind Aufbereitungsanlagen für mineralische Bau- und Abbruchabfälle).
Erste Einträge in diese Liste werden bis 15.04.2019 und dann fortlaufend jederzeit entgegengenommen (per E-Mail an: kreislaufwirtschaft@lubw.bwl.de), wobei folgende Angaben hilfreich wären:
  • Firmenname
  • Straße
  • PLZ/Ort
  • Vorbehandlungskapazität (t/a)
  • Art der Genehmigung (BImSchG, Baurecht..)
  • Datum der Genehmigung
Sortieranlage genehmigt für folgende AVV-Schlüssel:
  • AVV 150101 Verpackungen Papier, Pappe
  • AVV 150106 gemischte Verpackungen
  • AVV 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle
  • AVV 200301 gemischte Siedlungsabfall
  • AVV 200307 Sperrmüll
Zusätzlich werden folgende Angaben erbeten, die evtl. auch durch die Abfallbehörden ergänzt werden:
  • Anlagentyp z.B. Baggersortierung, Ersatzbrennstoffaufbereitungsanlage (EBS),..
  • Sind Typen an Sortieraggregaten nach § 6 Abs. 1 i.V. mit Anhang 1 GewAbfV vollständig vorhanden?
  • Liegt ein Efb-Zertifikat für die Vorbehandlung der jeweiligen Gemische vor? (Ja + Laufzeit / Nein)
Als Hilfe für die Eintragung in genannter Liste, stellt das Umweltministerium Baden-Württemberg eine Excel-Tabelle zur Verfügung (Download rechts)
Quelle: UM B-W