Fachbereich Umwelt | Energie

Abfallrecht: Neue Anzeige- und ErlaubnisVO und Änderung der NachweisVO verkündet

Berlin, 18.12.2013

Mit einer Artikelverordnung werden insbesondere die § 53 und 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes konkretisiert, wobei dies für betroffene Unternehmen eher Erleichterungen bedeutet. Die wesentlichen Neuregelungen finden Sie in einem 4-seitigen IHK-Merkblatt (siehe Download rechts).
Am 10. Dezember 2013 ist die „Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ verkündet worden, die am 1. Juni 2014 in Kraft treten wird. Sie enthält im Wesentlichen als Artikel 1 eine neue „Anzeige- und Erlaubnisverordnung“, die die derzeitige Beförderungserlaubnisverordnung ablöst, sowie als Artikel 4 kleine Änderungen in der abfallrechtlichen Nachweisverordnung.
Besonders hinzuweisen ist auf die vom Bundesrat durchgesetzte Ausnahmeregelung von der Anzeigepflicht für bestimmte Unternehmen.
Die wichtigsten Regelungen werden im beigefügten IHK-Merkblatt dargestellt.

Das ältere IHK-Merkblatt (siehe Download rechts), auf das Bezug genommen wird, ist der Einfachheit halber nochmals beigefügt (auf dem Stand vom Oktober 2013).
Quelle: DIHK (826603)