Fachbereich Umwelt | Energie

Umweltmanagementsysteme: EMAS und ISO 14001

Mit der Einführung eines Umweltmanagementsystems in Ihrem Unternehmen können Sie Ihre Prozesse optimieren, Kosten einsparen und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Welche Schritte dafür erforderlich sind, wird z. B. in einigen Publikationen des Umweltgutachterausschusses erläutert:
  • Mit EMAS Mehrwert schaffen - die Unterschiede zwischen EMAS und ISO 14001 (Link zur pdf-Datei)
  • In 10 Schritten zu EMAS: Ein Leitfaden für Umweltmanagementbeauftragte, incl. Beispielen, wie diverse geforderte Dokumente aussehen können (Link zur pdf-Datei)
Eine Übersicht über die EMAS-Schritte findet sich hier: https://www.emas.de/emas-anwenden
In der europäischen EMAS-Verordnung wird auf den Seiten 30 - 40 der Kern der Norm ISO DIN EN ISO 14001 zitiert. Parallel wird in einer zweiten Spalte aufgelistet, welche Aufgaben hinzukommen, falls man sich über die Norm hinaus für eine EMAS-Einführung entscheidet. Die genannten zehn Seiten stellen insofern eine Art Arbeitsprogramm für das Einführen eines Umweltmanagementsystems dar (Link zum Text der EMAS-Verordnung im pdf-Format)
In der Regel lassen sich Unternehmen bei der erstmaligen Einführung eines Umweltmanagementsystems von Externen beraten. Beratungsunternehmen finden Sie - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - im IHK-Umweltfirmeninformationssystem IHK-Ecofinder (ehemals IHK-UMFIS): www.ihk-ecofinder.de
Wie EMAS funktioniert, zeigt das Umweltbundesamt anhand von zwei Betrieben in einem 6-minütigen Film auf der Plattform YouTube (Link zum Film bei Youtube).
Viele weitere bundesweit geltende Informationen werden auf der Homepage des Umweltgutachterausschusses veröffentlicht (Link zu www.emas.de)
Das bundesweite EMAS-Register führt die DIHK gemeinsam mit den IHKs (Link zum EMAS-Register).

Antragsverfahren im Fall einer EMAS-Registrierung

Die IHK Südlicher Oberrhein ist aufgrund von Aufgabenübertragungen von anderen IHKs die zuständige Stelle im Sinne der europäischen EMAS-Verordnung 1221/2009 und des nationalen Umweltauditgesetzes für folgende IHK-Regionen:
Baden-Württemberg:
  • IHK Bodensee-Oberschwaben (Ravensburg-Weingarten)
  • Hochrhein-Bodensee (Konstanz)
  • IHK Karlsruhe
  • IHK Nordschwarzwald (Pforzheim)
  • IHK Ostwürttemberg (Heidenheim)
  • IHK Region Stuttgart
  • IHK Rhein-Neckar (Mannheim)
  • IHK Südlicher Oberrhein (Freiburg)
  • IHK Ulm
Rheinland-Pfalz:
  • IHK für die Pfalz (Ludwigshafen)
  • IHK für Rheinhessen (Mainz)
  • IHK Koblenz
  • IHK Trier
Sie trägt auf Antrag Unternehmen und sonstige Organisationen, deren Umwelterklärung von einem anerkannten Umweltgutachter validiert worden ist, in das EMAS-Register ein. Das Antragsformular für Ersteintragungen bzw. für Verlängerungen der Registrierungen nach drei bzw. vier Jahren finden Sie in der rechten Spalte.
Bei den jährlichen bzw. bei KMU nur zweijährlichen Vorlagen einer validierten Aktualisierung der Umwelterklärung ist die Verwendung des Formulars nur dann erforderlich, wenn sich im Vergleich zum früher ausgefüllten Formular Änderungen ergeben haben (z. B. Wechsel des EMAS-Ansprechpartners beim Antragsteller oder Wechsel des Umweltgutachters).