Anlagenbetreiber in Industrie und Gewerbe
nternehmen müssen prüfen, ob sie mit ihrem Betriebssitz bzw. ihrer Betriebseinrichtung eine Anlage betreiben, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig bzw. anzeigepflichtig ist. Um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden, sind eine Reihe von Auflagen vor Errichten der Anlage einzuhalten, wie beispielsweise die "beste verfügbare Technik".