Energie | Verkehr & Logistik
Förderungen zur Elektromobilität
- Förderung von E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
- Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr
- Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (Charge@BW)
- Förderung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr
Förderung von E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing |
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In Baden-Württemberg sollen Taxis, Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge mit hohen Fahrleistungen im innerörtlichen Bereich auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Dies vermeidet erhebliche lokale Schadstoffemissionen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VMBW) versteht E-Taxis im hohen Maße auch als Multiplikatoren für den Einsatz von PKW mit Elektroantrieb.
Es werden die Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für neue (Erstzulassung) vollelektrische E-Taxis , -Mietwagen, Bedarfsverkehr- und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG) gefördert. Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre im Betrieb eingesetzt sein. Bei Leasing über die gesamte Leasingdauer (maximal drei Jahre). Dies gilt überwiegend in Baden-Württemberg im jeweiligen Bereitstellungsbezirk bei Taxis bzw. Mietwagen. Es werden sowohl batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesysteme gefördert.
Es wird ein Zuschuss in Form eines Festbetrags in Höhe von bis zu 3.000 € bei gekauften und 1.000 € p. a. (maximal 3 Jahre) bei geleasten Elektrofahrzeugen gewährt.
Voraussetzungen:
Ebene: Landesförderung
Fördergebiet: Baden-Württemberg Förderart: Zuschuss Förderberechtigte: Taxi- oder Mietwagenunternehmen, Anbieter des gebündelten Bedarfsverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetzt oder Carsharing-Unternehmen Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr |
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Mit einem neuen Aufruf zur Förderung alternativer Antriebe setzt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) seine Unterstützung für Verkehrsunternehmen in Deutschland fort. Ziel ist es, Busflotten auf emissionsarme Antriebe umzustellen. Gefördert werden batteriebetriebene Busse (inkl. Oberleitungsbusse), Brennstoffzellenbusse sowie die Umrüstung bestehender Fahrzeuge. Auch die dafür nötige Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur wird bezuschusst.
Bei Bussen sind die förderfähigen Ausgaben die Investitionsmehrausgaben des alternativen Antriebs gegenüber einem herkömmlichen Dieselfahrzeug vergleichbaren Typs und Ausstattung. Bezogen auf die förderfähigen Ausgaben wird hierbei bei Bussen mit batterieelektrischen und brennstoffzellenbasierten Antrieben eine Förderquote von bis zu 80 % gewährt. Betriebs- und Personalausgaben jeglicher Art sind nicht förderfähig.
Für die Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur wird eine Förderquote von bis zu 40 % gewährt. Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote um 20 % bzw. 10 % möglich, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann.
Die Förderung ist grundsätzlich auf maximal 15 Mio. Euro pro Skizzeneinreicher (Busse inkl. Infrastruktur) begrenzt. Pro Skizzeneinreicher ist maximal eine Skizze je Technologiepfad zulässig. Grundsätzlich muss die Veröffentlichung der Ausschreibung der Busse innerhalb von 6 Monaten und die verbindliche Bestellung der Busse innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Vorhabenlaufzeit erfolgen.
Projektskizzen für geplante Beschaffungen oder Umrüstungen können bis zum 21. Juli 2026 über das Portal “easy-Online“ eingereicht werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt wettbewerblich. Entscheidend sind dabei unter anderem das CO₂-Einsparpotenzial, der Einsatzkontext und die Elektrifizierungsquote. Die Bewilligung der Projekte erfolgt nach Verabschiedung des Bundeshaushaltsgesetzes im Herbst 2026.
Ebene: Bundesförderung
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland Förderart: Investitionszuschuss Förderberechtigte: Verkehrsunternehmen in Deutschland Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV) |
Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (Charge@BW) |
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Das Land Baden-Württemberg hat ein Interesse daran, den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien zu erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranzubringen und Emissionen einzusparen.
Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss in Baden-Württemberg und die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.
Zuwendungsfähig sind alle einmaligen Ausgaben, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation der für die jeweiligen Anwendungsfälle geförderten Infrastruktur (Netz) und Ladeinfrastruktur gemäß Zuwendungszweck stehen und notwendig sind.
Voraussetzungen:
Ebene: Landesförderung
Fördergebiet: Baden-Württemberg Förderart: Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses Förderberechtigte: Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften. Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg |
Förderung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr |
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Mit dem Bundesförderprogramm „Ladeinfrastruktur für eLkw“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Ausbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw in Deutschland. Für die Förderperiode stehen über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 1 Milliarde Euro zur Verfügung, darunter 200 Millionen Euro im Jahr 2026. Das Programm ist als mehrjähriges Förderinstrument mit mehreren Förderaufrufen konzipiert und soll den Markthochlauf von eLkw nachhaltig beschleunigen.
Ein besonderer Fokus liegt auf den Anforderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Logistikbranche, denen der Aufbau eigener Ladeinfrastruktur erleichtert werden soll. Dabei ist die Förderung nicht an die Größe der vorhandenen Nutzfahrzeugflotte oder die Beschaffung neuer Fahrzeuge gekoppelt. Unternehmen können somit unabhängig von ihrem aktuellen Fahrzeugbestand in den Ausbau der Ladeinfrastruktur investieren und sich frühzeitig auf die Elektrifizierung ihrer Verkehre vorbereiten.
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung fabrikneuer Ladeinfrastruktur für eLkw, insbesondere Ladesäulen und Ladepunkte. Darüber hinaus können weitere, für den Betrieb notwendige Komponenten in die Förderung einbezogen werden, wie bspw. erforderliche Netzanschlüsse, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme, Batteriespeicher sowie notwendige Tiefbauarbeiten. Damit werden nicht nur die eigentlichen Ladepunkte, sondern auch die wesentlichen technischen und baulichen Voraussetzungen für einen zuverlässigen Betrieb berücksichtigt.
Förderaufrufe
Das Förderprogramm umfasst derzeit drei spezifische Förderaufrufe:
Nicht-öffentliche und öffentliche Ladeinfrastruktur:
Bei der nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur sind sowohl das Grundstück als auch die Ladeeinrichtungen ausschließlich einem begrenzten und klar definierten Nutzerkreis zugänglich. Dies betrifft beispielsweise Ladeeinrichtungen auf Betriebshöfen oder Logistikstandorten, die nur von eigenen Fahrzeugen oder ausgewählten Partnern genutzt werden dürfen. Die öffentliche Ladeinfrastruktur hingegen muss der Allgemeinheit diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen. Der Zugang muss für alle Nutzergruppen uneingeschränkt und jederzeit möglich sein. Die Nutzung darf nicht auf bestimmte Unternehmen oder Fahrzeugbetreiber beschränkt werden.
Allgemeine Fördervoraussetzungen
Für eine Förderung müssen verschiedene grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden:
Zeitplan des Förderprogramms
Die Förderrichtlinie sieht mehrere Förderfenster vor und bietet Unternehmen damit langfristige Planungs- und Investitionssicherheit:
Ebene: Bundesförderung
Fördergebiet: Bundesrepublik Deutschland Förderart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss Förderberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – KMU und Großunternehmen, Investoren & Betreiber von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, Kommunale Einrichtungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr (BMV) |
