Innovation und Umwelt

Finanzielle Gewerbeförderung im Land Baden-Württemberg im Energieumfeld

Zusammenstellung der wichtigsten Förderprogramme im Bereich Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Energien und Energie-Beratung für die gewerbliche Wirtschaft.
Mit diesem Merkblatt und der Übersicht will Ihnen die Industrie- und Handelskammer eine Hilfe an die Hand geben, mit der Sie sich einen Überblick über die Finanzhilfen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg verschaffen können. Auf den folgenden Seiten sind die wichtigsten Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft im Bereich der Energieeinsparung, des Einsatzes erneuerbarer Energien und der Energie-Beratung zusammengestellt. Förderprogramme für nichtgewerbliche Investoren wie z. B. private Haushalte, Vereine, Kommunen, öffentlich-rechtliche Institutionen und andere wurden nicht berücksichtigt.
Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen:
  • Sie dürfen mit den Investitionen bzw. mit dem Vorhaben in der Regel erst beginnen, wenn der Antrag bei der Hausbank oder beim Förderinstitut eingegangen ist. Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nicht gefördert.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
  • Sie müssen sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen.
    Darlehensanträge haben Sie im allgemeinen auf Formblättern über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) einzureichen.
  • Die Darlehen müssen Sie i.d.R. banküblich absichern. Bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten können Sie die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank (bis 1 Mio. €) bzw. die L-Bank beantragen.
  • Sie sind verpflichtet, bei Finanzhilfeanträgen den Tatsachen entsprechende Angaben zu machen; im anderen Fall droht ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug nach § 264 Strafgesetzbuch.
Sie haben im Allgemeinen keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften. Sie müssen die gewährten Mittel für den festgelegten Zweck verwenden und darüber einen Nachweis führen.
Die Programme und Konditionen finden Sie über diesen Link.
Die Konditionen ändern sich allerdings häufig - über die aktuellen Bedingungen der Förderprogramme informiert Sie Ihre Industrie- und Handelskammer. Auch bei der Auswahl der richtigen Programme berät Sie Ihre Industrie- und Handelskammer gerne.  
Quelle: BWIHK