Qualifizierungschancengesetz

Die Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit, die bislang auf Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte und auf Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen begrenzt war, ist durch das neue Qualifizierungschancen-Gesetz deutlich erweitert.
Die Förderung zielt vor allem auf die Unterstützung der Unternehmen darin, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten zu erneuern und zu erweitern. Gefördert werden Beschäftigte
  • die beruflichen Tätigkeiten ausüben, die durch neue Technologien ersetzt werden könnten, oder
  • die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, oder
  • die sich in einem Engpassberuf weiterbilden, also in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel besteht.

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