Mit dem Förderprogramm "Fachkurse" will das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus in Baden-Württemberg Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen. Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt und den zunehmenden Tendenzen eines Fachkräftemangels. Vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen sind angesprochen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung umfasst
30% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw.
70% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben.
70% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende ohne Berufsabschluss (unabhängig vom Alter)*
*gültig ab September 2023
Vorankündigung:Ab September 2026 erhalten alle förderfähigen Teilnehmenden einen Zuschuss in Höhe von 45 % der Teilnahmegebühr. Teilnehmende, die bisher lediglich Anspruch auf eine 30 %-Förderung hatten, profitieren nun von dem auf 45 % erhöhten Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
Nicht gefördert werden:
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten, Gemeinden sowie
Beschäftigte von Transfergesellschaften
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Welche Lehrgänge und Seminare werden gefördert?
Förderfähige Lehrgänge und Seminare finden Sie in den folgenden Themenbereichen: