Weiterbildung

Fachkursförderung durch die Europäische Union

Die Motivation zur Weiterbildung wird erneut durch das finanzielle Förderprogramm "Fachkurse" gestärkt!
Mit dem Förderprogramm "Fachkurse" will das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus in Baden-Württemberg Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen. Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt und den zunehmenden Tendenzen eines Fachkräftemangels. Vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen sind angesprochen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung umfasst
  • 45% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren
*gültig ab September 2026

Wer wird gefördert?

Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
  • Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg.
  • Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
  • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg.
Erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms sind alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden wollen, aber derzeit nicht erwerbstätig sind. Darunter können beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige und Studierende fallen.
Nicht gefördert werden:
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

Welche Lehrgänge und Seminare werden gefördert?

Förderfähige Lehrgänge und Seminare finden Sie in den folgenden Themenbereichen:
Unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus in Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
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