Weiterbildung

Fachkursförderung durch die Europäische Union

Die Motivation zur Weiterbildung wird erneut durch das finanzielle Förderprogramm "Fachkurse" gestärkt!
Mit dem Förderprogramm "Fachkurse" will das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen. Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt und den zunehmenden Tendenzen eines Fachkräftemangels. Vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen sind angesprochen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung umfasst
  • 30% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw.
  • 70% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben.
  • 70% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende ohne Berufsabschluss (unabhängig vom Alter)*
*gültig ab September 2023

Wer wird gefördert?

Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg haben.
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
Nicht gefördert werden:
Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten, Gemeinden sowie
Beschäftigte von Transfergesellschaften
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

Welche Lehrgänge werden gefördert?

Förderfähige Lehrgänge finden Sie in den folgenden Themenbereichen:

Unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
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