Hinweise und Erläuterungen zur Vorbereitung auf die Präsentation und das situationsbezogene Fachgespräch für die IHK-Fortbildungsprüfung

Gepr. Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation

I. Auszug aus der „Verordnung ... vom 9. Februar 2012“

§ 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung
(1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen,
  2. Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen,
  3. Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld,
  4. Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld.
(2) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
(3) Die schriftliche Prüfung wird in den in Absatz 1 genannten Handlungsbereichen auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtig aufeinander abgestimmten, daraus abgeleiteten offenen Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen thematisiert werden sollen. Dabei sind eigenständige Lösungswege zu berücksichtigen. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 600 Minuten betragen. Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Teilleistungen zu bilden.
(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert werden kann sowie argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können.
(5) In der Präsentation nach Absatz 4 soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld“ nach Absatz 1 Nummer 3 sowie auf einen weiteren Handlungsbereich nach Absatz 1 beziehen. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss bei der schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
(6) Ausgehend von der Präsentation nach den Absätzen 4 und 5 soll in dem Fachgespräch nach Absatz 4 die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet werden kann und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. Hierbei ist der Nachweis zu erbringen, dass dieses in eine Ausbildungssituation übertragen werden kann. Das Fachgespräch soll in der Regel 40 Minuten dauern.

Zusätzlicher Hinweis auf die Ausbildereignungsprüfung:

§ 10 Ausbildereignung
Mit der erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung nach dieser Verordnung wurden auch die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen. Der zu prüfenden Person ist das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen.

II. Themenvorschläge

Jede/-r Teilnehmer/-in muss einen Themenvorschlag bei der schriftlichen Prüfungsleistung einreichen. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld“ nach § 3 (1) sowie auf einen weiteren Handlungsbereich nach § 3 (1) beziehen und ist im Themenblatt anzugeben.
Der Themenvorschlag soll aus der eigenen, gegebenenfalls auch früheren, beruflichen Praxis stammen und möglichst praxisnah gewählt sein.
Das Thema der Präsentation wird selbst gewählt und wird schriftlich mit folgender Gliederung eingereicht:
  • Adressat: IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz
  • Ø Postalische Adresse des/der Teilnehmers/in, Telefon, Mailadresse
  • Ø Beschreibung der Ausgangssituation (im Unternehmen) und Problemstellung
  • Ø Angabe der beiden Handlungsbereiche (aus § 3, Absatz 3 und 4), auf welchen Bezug
    genommen wird
  • Ø Grobgliederung (ca. 4 – 5 Gliederungspunkte) zum Auftrag bzw. Zielsetzung
  • Ø Datum und Unterschrift, verbindliche Erklärung auf Handout und Themenvorschlag:
  • Hiermit versichere ich, dass ich diesen Themenvorschlag der Präsentation sowie das
    Handout persönlich, eigenständig und ohne fremde Hilfe verfasst habe.

III. Ablauf der Präsentation und des Fachgesprächs

Die Prüfung findet als Einzelprüfung von circa 50 Minuten Dauer statt.
Präsentation
  • Der Prüfungsteilnehmer stellt das von ihm erarbeitete Ergebnis zum gewählten Thema dem Prüfungsausschuss in einer Präsentation von circa 10 Minuten Dauer vor. Dazu sollen entsprechende Präsentationsmedien eingesetzt werden. Die Präsentation soll so gestaltet sein, als ob einem betrieblichen Teilnehmerkreis (z. B. Geschäftsleitung) entsprechende Sachverhalte dargelegt würden.
  • Für die Präsentation stehen den Prüfungsteilnehmern geeignete Medien in den Prüfungsräumen zur Verfügung: Beamer, Notebook, Visualizer, Flipchart und Moderationskoffer.
  • Die IHK übernimmt jedoch keinerlei Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit dieser Medien.
Fachgespräch
Das anschließende Fachgespräch von circa 40 Minuten Dauer bezieht sich auf das präsentierte Thema und vertieft dieses. Hierbei soll das Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet werden und auch nachgewiesen werden, dass dieses auf Ausbildungssituationen übertragen werden kann.