Aus- und Weiterbildung

Anwendung von Tarifverträgen

Beim Abschluss von Ausbildungsverträgen muss der Arbeitgeber prüfen, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet und er daher die tarifliche Ausbildungsvergütung zu zahlen hat.
Wann gilt ein Tarifvertrag ?
  • Ein Tarifvertrag findet Anwendung, wenn die Vertragspartner des Ausbildungsvertrages tarifgebunden sind. Tarifbindung besteht in drei Fällen:
  • Der Arbeitgeber ist Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer (Azubi) ist Mitglied in der Arbeitnehmervertretung (Gewerkschaft).
  • Die Anwendung eines Tarifvertrages wird im individuellen Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag ausdrücklich vereinbart
  • Ein Tarifvertrag wird durch das Arbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge:
Insbesondere bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ist dem Arbeitgeber häufig gar nicht bewusst, dass er sich an diesen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag halten muss. Er gilt kraft Gesetzes.
Außerdem gibt es teilweise Internetseiten der Landestarifregister, die auch weitere Informationen über Tarifbindung, Ansprechpartner, Adressen, Auszüge aus Tarifverträgen et cetera enthalten.
Abweichungen zum Nachteil des Auszubildenden ?
Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers/Auszubildenden durch den individuellen Vertrag sind nur möglich, wenn der Tarifvertrag hierfür Öffnungsklauseln enthält. Das ist manchmal in "Mittelstandsklauseln" der Fall, in denen an die Betriebsgröße angeknüpft wird und Betrieben bis zu x Arbeitnehmern gewisse prozentuale Abweichungen nach unten erlaubt werden. Die Größenordnungen können von Tarifvertrag zu Tarifvertrag variieren, ebenso die Höhe der zulässigen Abweichung.
Folge von unzulässigen Abweichungen nach unten:
Höhere Abschläge als nach den Öffnungsklauseln erlaubt, sind unzulässig. Wenn keine Öffnungsklausel existiert, sind gar keine Abweichungen nach unten erlaubt. Werden dennoch niedrigere Löhne vereinbart und auch tatsächlich gezahlt, führt das dazu, dass bei einer Betriebsprüfung durch die Landesversicherungsanstalt Nachforderungen rückwirkend bis zu vier Jahren, bei vorsätzlicher Nichtbeachtung des Tarifvertrages sogar bis zu 30 Jahren erhoben werden können. Denn für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird derjenige Lohn zugrunde gelegt, der hätte gezahlt werden müssen und nicht der tatsächlich gezahlte, sofern dieser geringer war.
Abweichungen vom üblichen Lohn, wenn keine Tarifbindung besteht:
Beim Abschluss von Ausbildungsverträgen zwischen nicht tarifgebundenen Parteien stellt sich für den Arbeitgeber häufig die Frage, ob von der tariflichen Vergütung nach unten abgewichen werden kann. Sofern keine Tarifbindung besteht und es sich insbesondere nicht um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handelt, kann die IHK eine Abweichung von bis zu 20 Prozent zulassen, wenn es sich dann immer noch um eine angemessene Vergütung handelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit nur in den Fällen ohne Tarifbindung besteht.
Checkliste:
  • Ist der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband?
  • Ausbildungsvertrag(smuster) durchsehen, ob Bezug auf einen bestimmten Tarifvertrag genommen wird (bei Neuerstellung ggf. streichen)
  • Gibt es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, der gilt ?
  • Liste im Internet durchsehen.
  • ggf. bei Schwierigkeiten der Branchenzuordnung mit betreffendem Arbeitgeberverband Kontakt aufnehmen
Wenn allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für den Arbeitgeber gilt:
  • Tarifvertrag auf Öffnungsklausel prüfen
  • Wenn Öffnungsklausel existiert, ist eine Abweichung nur im Rahmen der Öffnungsklausel möglich
  • Wenn keine Öffnungsklausel besteht, dann keine Abweichung zu Lasten des Arbeitnehmers/Auszubildenden
Wenn kein Tarifvertrag gilt:
  • Hat die IHK die Abweichung nach unten genehmigt
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) zuständige(n) Ausbildungsberater/in.