Ausbildung

Die Probezeit in der Berufsausbildung

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit einer ein- bis viermonatigen Probezeit. Diese ist Bestandteil eines jeden Ausbildungsvertrages. Sie dient dazu, dass sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden gegenseitig kennenlernen.
Zweck der Probezeit in der Ausbildung:
  • Auszubildende sollen prüfen, ob sie sich geeignet fühlen, den gewünschten Beruf überhaupt und in der gewählten Ausbildungsstätte zu erlernen.
  • Ausbilder*innen müssen die gesundheitliche, körperliche und geistige Eignung sowie das Sozialverhalten von Auszubildenden im Hinblick auf die Anforderungen der Berufsausbildung einschätzen.
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit, ohne einhalten einer Kündigungsfrist, von beiden Seiten gelöst werden. Daher sollten beide Vertragsparteien rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit gemeinsam entscheiden, ob das Ausbildungsverhältnis über die Probezeit hinaus weiterbestehen soll.