Aus- und Weiterbildung

Informationspflicht für Prüfer/innen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Berufung als Prüfer. Die IHK Hochrhein-Bodensee benötigt Ihre Daten, um die Prüfungen organisieren zu können.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
IHK Hochrhein Bodensee
Reichenaustr. 21
D-78467 Konstanz
Telefon: +49(0)7531-2860-100
Telefax: +49(0)7531-2860-165
E-Mail: info@konstanz.ihk.de
3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
SüdWest Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ludwig-Erhard-Allee 10
D-76131 Karlsruhe
Telefon: +49 721 5099-8769
Telefax: +49 721 5099-8701
E-Mail: datenschutz@konstanz.ihk.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden verarbeitet, um Sie als Prüfer zu registrieren und um Prüfungen im Berufsbildungsbereich organisieren und durchführen zu können:
  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Mailadresse
  • Telefonnummer
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • ggf. Arbeitgeber
  • Art der Berufung
  • Prüfungsausschuss
  • Bankverbindung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit §§ 39 ff. BBiG verarbeitet.
Außerdem werden in der Regel Ihre Kontaktdaten an die anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses/der Prüfungsausschüsse weitergegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 a DSGVO.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung,
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK,
  • an den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung,
  • ggfs. die Gewerkschaften zur Benennung von Prüfern,
  • ggfs. die Berufsschulen zur Benennung von Prüfern.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung haben Zugriff auf die Daten.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten (14 Jahre ab Rechnungsstellung). Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen zwei Jahre im Original, die Niederschrift 90 Jahre ab Geburt des Prüflings aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
8. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Dann können wir allerdings Sie nicht mehr als Mitglied des Prüfungsausschusses verwalten.
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Dr. Stefan Brink
Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationstechnologie Baden-Württemberg
Königstr. 10 A
D-70173 Stuttgart
Telefon: 0711 615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
9. Quelle der Daten
Ihre Daten wurden uns ggfs. von Ihrem Arbeitgeber oder der Gewerkschaft oder der Berufsschule übermittelt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die IHK Hochrhein-Bodensee benötigt Ihre Daten, um Ihre Tätigkeit als Prüfer organisieren zu können.

Stand: Januar 2019