Aus- und Weiterbildung

Beurteilungskriterien zum Antrag der Fachaufgabe

Beurteilungskriterien zum Antrag der Fachaufgabe
im Ausbildungsberuf "Industriekaufmann/-frau"
Mit der Mitteilung über die bestandene Abschlussprüfung erhält der Prüfling die Bescheinigung, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, um als Nachwuchssachbearbeiter in einem Industriebetrieb tätig werden zu können.
Nachdem die Azubis die letzten Monate bereits im Einsatzgebiet sind, kann bei der Fachaufgabe das Niveau des Nachwuchssachbearbeiters erwartet werden.
Die Verordnung sagt, dass in der Präsentation und dem Fachgespräch zu zeigen ist, dass komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeitet werden.
Das heißt, eine reine Beschreibung des Arbeitsablaufes ist nicht das Niveau, das erwartet wird.
Hieraus ergeben sich folgende Beurteilungskriterien:
  1. Entspricht die Fachaufgabe der betrieblichen Realität?
    Bei nein: Rückgabe, neues Thema
  2. Ist die Fachaufgabe auf dem Niveau eines Nachwuchssachbearbeiters ?
    Bei nein: Rückgabe, neues Thema oder Auflagen
  3. Werden nur Routineabläufe beschrieben?
    Bei ja: Rückgabe oder Auflagen
  4. Werden mögliche Probleme/Besonderheiten - z.B. Fehler, Engpässe, fehlende Koordination, Terminüberschreitungen - selbständig erkannt und Lösungsschritte vorgeschlagen und/oder ist eine Aufgabenstellung für den Auszubildenden ersichtlich?
    Bei nein: Auflage