Sachkundenachweis für Spielhallen nach SuSchVO NRW
Veranstaltungsdetails
Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung (14 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten) mit anschließender schriftlicher Prüfung.
Er ist für Betreibende und Leitenden von Spielhallen, die den Mindestabstand von 350 Metern zu anderen Spielhallen unterschreiten, jedoch einen Abstand von 100 Meter einhalten sowie für Betreibenden und Leitenden von Verbundspielhallen verpflichtend. Für Spielhallen im baulichen Verbund ist der Nachweis bis zum 31.12.2022 zu erbringen.
Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis wurde in NRW den Industrie- und Handelskammern übertragen. Die Einzelheiten regelt die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen vom 06.10.2021 (SuSchVO), die am 15.10.2021 in Kraft getreten ist.
Inhalte
Die Unterrichtung umfasst die fachspezifischen Rechte, Pflichten und Befugnisse folgender Rechts- und Sachgebiete:
- Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung
- Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
- Jugendschutzrecht
- Prävention und Spielerschutz
- Datenschutz und Aufzeichnungspflichten
Die schriftliche Prüfung besteht aus jeweils sechs Fragen zu jedem der oben genannten Rechts- und Sachgebiete in Verbindung mit den in Anlage 1 der Verordnung aufgeführten vertiefenden Inhalten. Die Prüfung darf nach einer erneuten Unterrichtung wiederholt werden. Die IHK Köln stellt eine Bescheinigung aus, wenn die geprüfte Person an der Unterrichtung teilgenommen und die anschließende Prüfung bestanden hat.
Termine
Jeweils von 8:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag, 3. September 2026 (Präsenz)
Freitag, 4. September 2026 (Präsenz)
Montag, 2. Dezember 2026 (Präsenz)
Dienstag, 3. Dezember 2026 (Präsenz)
Zielgruppe
Geschäftsführende und Leitende von Mehrzweckspielhallen und Spielhallen mit zu geringem Mindestabstand.
IHK Fachkräfteentwicklung und Fördermöglichkeiten
Unsere Fachkräfteentwicklung hat eine Übersicht zur Recherche von weiteren Angeboten anderer Bildungsanbieter erstellt: Weiterbildungsdatenbanken.
Für die berufliche Weiterbildung besteht für Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Bildungsscheck für die Weiterbildung zu beantragen.
Für Solo-Selbstständige besteht die Möglichkeit, einen Qualitätsscheck über das Förderprogramm KOMPASS für die Weiterbildung zu beantragen.