Fachkräftesicherung

Bildungsscheck NRW

Mit dem individuellen Bildungsscheck beteiligt sich das Land NRW zu 50 Prozent und mit maximal 500 Euro Ihren Weiterbildungskosten.
Bitte beachten Sie, dass der Bildungsscheck NRW im betrieblichen Zugang zum 31. Dezember 2023 eingestellt wurde.
Der individuelle Bildungsscheck richtet sich an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende sowie Selbstständige).
Selbstständige (IHK-Mitglieder) aus dem Bezirk der IHK Köln: Sie können bei uns einen Bildungsscheck erhalten! Melden Sie sich gerne bei uns, sofern Sie die Fördervoraussetzungen (s.u.) erfüllen. 
Beschäftigte und Berufsrückkehrende:  Bitte wenden Sie sich an eine alternative Beratungsstelle. Eine Übersicht finden Sie auf weiterbildungsberatung.nrw

Individueller Bildungsscheck – die Fördervoraussetzungen im Überblick

Persönliche Voraussetzungen 

  • Wohnsitz in NRW 
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 40.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. nicht mehr als 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung (verheiratet / verpartnert).

Voraussetzungen an die Weiterbildung 

  • Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen (eine vorherige Anmeldung ist möglich).
  • Die Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrer aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit. 
  • Für die geplante Weiterbildung besteht kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften. 

Notwendige Unterlagen 

Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein. 
  • Angebot des Weiterbildungsanbieters mit genauer Bezeichnung der Weiterbildung und Firmierung des Bildungsträgers (Kursbezeichnung und Anbieter werden auf dem Bildungsscheck vermerkt.) 

Ich erfülle die Fördervoraussetzungen nicht. Welche Alternativen zum Bildungsscheck NRW gibt es?

Weitere Informationen 

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