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Nr. 4993074
Fachkräftesicherung
Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck beteiligt sich das Land NRW zu 50 Prozent und mit maximal 500 Euro an Ihren Weiterbildungskosten –
Förderkonditionen gültig ab dem 1. Juli 2022
Betrieblicher Bildungsscheck – die Fördervoraussetzungen im Überblick
Betriebliche Fördervoraussetzungen
Sitz und/oder Arbeitsstätte des Unternehmens ist in NRW.
Das Unternehmen hat weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente).
Pro Kalenderjahr kann maximal 1 betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter/in ausgegeben werden. Insgesamt kann ein Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten.
Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keinen betrieblichen Bildungsscheck erhalten.
Voraussetzungen der Weiterbildung / des Weiterbildungsanbieters
Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich)
Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin besteht, sind von einer Bildungsscheck-Förderung
ausgeschlossen (z. B. Sicherheitsingenieur/in, Datenschutzbeauftragte/r, Beauftragte/r für Immissionsschutz oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).
Nachweis, dass das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt (zum Beispiel Kopie des Jahresabschlusses, Erklärung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters oder Erklärung einer Wirtschaftsprüferin / eines Wirtschaftsprüfers). Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.
Amtlicher Lichtbildausweis der Person, die die Bildungsschecks in unserer Beratungsstelle abholen kommt.
Durch Ausgabe des Bildungsschecks durch die Beratungsstelle wird bestätigt, dass das Unternehmen die
datenschutzrechtlichen Hinweise für die Bildungsscheckinteressenten zur Kenntnisnahme erhalten hat.
Wie erhalten wir einen betrieblichen Bildungsscheck?
Wir vereinbaren anschließend einen persönlichen Termin für die Ausstellung der Bildungsschecks und besprechen mit Ihnen die mitzubringenden Unterlagen.
Individueller Bildungsscheck – die Fördervoraussetzungen im Überblick
Persönliche Fördervoraussetzungen
Ihr Wohnsitz befindet sich in NRW.
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 40.000 Euro bei Einzelveranlagung / nicht mehr als 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung (verheiratet / verpartnert).
Voraussetzungen an die Weiterbildung / den Weiterbildungsanbieter
Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich).
Die Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrer aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung
Kopie des Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt. (Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers ist kein zulässiger Nachweis!) oder
Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein.
Angebot des Weiterbildungsanbieters mit genauer Bezeichnung der Weiterbildung und Firmierung des Bildungsträgers. (Kursbezeichnung und Anbieter werden auf dem Bildungsscheck vermerkt.)
Wie erhalte ich einen individuellen Bildungsscheck?
Köln
Individuelle Bildungsschecks stellen wir
jeden Donnerstag von 11 bis 18 Uhr ohne Termin in unserem WeiterbildungsLabaus. Kommen Sie einfach mit den notwendigen Unterlagen und Ihrem Weiterbildungswunsch vorbei!
Das WeiterbildungsLab befindet sich im
Haupthaus der IHK Köln, Zugang über den Börsenplatz.
Gummersbach und Bergheim
Für unsere Geschäftsstellen Gummersbach und Bergheim senden Sie die notwendigen Unterlagen und Ihren Weiterbildungswunsch direkt an die zuständige Beraterin. Diese wird einen individuellen Termin für die Bildungsscheckausstellung mit Ihnen vereinbaren (Wartezeit i.d.R. 2-4 Wochen).