Fachkräftesicherung

Bildungsscheck NRW

Mit dem Bildungsscheck beteiligt sich das Land NRW zu 50 Prozent und mit maximal 500 Euro an Ihren Weiterbildungskosten

Betrieblicher Bildungsscheck – die Fördervoraussetzungen im Überblick

Betriebliche Voraussetzungen

  • Sitz oder Arbeitsstätte in NRW.
  • weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente).
  • das Unternehmen ist weder Gemeinde, Kreis, kreisfreie Stadt noch Landesbehörde.
  •  Pro Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten. Beschäftigte können pro Kalenderjahr jeweils nur einen betrieblichen Bildungsscheck erhalten.

Voraussetzungen an die Weiterbildung 

  • Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen (eine vorherige Anmeldung ist möglich).
  • Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme der geplanten Weiterbildung (z.B. Datenschutzbeauftragte).

Notwendige Unterlagen

  • Die Datenschutzrechtlichen Hinweise und Erklärung zum Bildungsscheck NRW (PDF-Datei · 916 KB) füllt jede Person aus, die einen Bildungsscheck nutzen möchte. Diese werden uns von Ihnen digital zugesendet.
  • Nachweis, dass das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt (zum Beispiel Kopie des Jahresabschlusses, Erklärung eines Steuerberaters / einer Steuerberaterin oder Erklärung eines Wirtschaftsprüfers / einer Wirtschaftsprüferin). Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein. 
  • ggf. Unterschriftenvollmacht (PDF-Datei · 38 KB).
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Person, die die Bildungsschecks in unserer Beratungsstelle abholt. 

Wie erhalte ich einen betrieblichen Bildungsscheck? 

Bitte füllen Sie zunächst unser Terminformular aus. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zur Vereinbarung eines Beratungstermins. In der Regel erhalten Sie im Anschluss an die Beratung Ihren Bildungsscheck.

Individueller Bildungsscheck – die Fördervoraussetzungen im Überblick

Persönliche Voraussetzungen 

  • Wohnsitz in NRW 
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 40.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. nicht mehr als 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung (verheiratet / verpartnert).

Voraussetzungen an die Weiterbildung 

  • Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen (eine vorherige Anmeldung ist möglich).
  • Die Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrer aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit. 
  • Für die geplante Weiterbildung besteht kein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften. 

Notwendige Unterlagen 

Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokuments) nicht älter als drei Jahre sein. 
  • Angebot des Weiterbildungsanbieters mit genauer Bezeichnung der Weiterbildung und Firmierung des Bildungsträgers (Kursbezeichnung und Anbieter werden auf dem Bildungsscheck vermerkt.) 

Wie erhalte ich einen individuellen Bildungsscheck?

In Köln und Bergheim:

Unser Beratungskontingent ist erschöpft, bitte wenden Sie sich an eine andere Beratungsstelle.
Für selbstständige IHK-Mitglieder verfügen wir über ein Sonderkontingent. Für einen Termin in Köln und in Bergheim wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an uns. 
Sie können sich den individuellen Bildungsscheck online ausstellen lassen, wenn Sie:
  • über einen Ausweis mit aktivierter Online Ausweisfunktion verfügen (diese kann vom Bürgeramt eingerichtet werden),
  • die AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät besitzen,
  • über einen Drucker verfügen, um den Bildungsscheck anschließend ausdrucken zu können.
Eine Terminbuchung zur Online Ausstellung ist hier möglich: https://www.termine-bildungsscheck.de/#/service_only

In Gummersbach:

Bitte füllen Sie zunächst unser Terminformular aus.  Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zur Vereinbarung eines Beratungstermins. In der Regel erhalten Sie im Anschluss an die Beratung Ihren Bildungsscheck.
Für Termine in Gummersbach wird vorausgesetzt, dass Ihr Wohnsitz im oberbergischen Kreis liegt. Liegt Ihr Wohnsitz woanders, können wir Ihnen leider keinen Bildungsscheck ausstellen. 

Alternative Beratungsstellen 

finden Sie auf der Seite der Weiterbildungsberatung NRW

Ich erfülle die Fördervoraussetzungen nicht. Welche Alternativen zum Bildungsscheck NRW gibt es?

Weitere Informationen 

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