Recht

Schlichtungsvereinbarung

Überprüfen Sie vor der Vereinbarung einer Schlichtung nach unserer Schlichtungsordnung bitte, ob der Anwendungsbereich der Schlichtungsordnung eröffnet ist (§1 Absatz 1 SO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB)).
Wenn bereits bei Vertragsschluss eine Regelung für den Konfliktfall unter Bezugnahme auf die Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle der IHK Köln für kaufmän­nische Streitigkeiten getroffen wird, kann folgende Formulierung genutzt werden:
„Hinsichtlich aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag (Bezeichnung des Vertrags) ergeben, wird ein Schlichtungsverfahren gemäß der Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle der IHK Köln für kaufmännische Streitigkeiten in der bei Einleitung des Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchgeführt.“
Es kann empfehlenswert sein, ergänzende Regelungen über die Anzahl der Schlichter, die Sprache und/oder den Ort des Verfahrens zu vereinbaren.
Auch bei bereits entstandenen Streitigkeiten ist eine Einigung über die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach der Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle der IHK Köln für kaufmännische Streitigkeiten noch jederzeit möglich.
Stand: Januar 2024