Recht und Steuern

Destatis-Umfrage zum Aufwand durch das Transparenzregister

Das Statistische Bundesamt (Destatis) führt aktuell eine Umfrage zum bürokratischen Aufwand durch das Geldwäschegesetz durch. Der Schwerpunkt liegt beim Transparenzregister, das am 01.08.2021 das Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Vollregister umgewandelt wurde. In der Folge mussten sich alle im Handelsregister und anderen Registern eingetragenen Unternehmen sich und ihre wirtschaftlich Berechtigten zusätzlich im Transparenzregister eintragen.
Zur Teilnahme an der Umfrage aufgefordert sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 GwG) und deren Verbände.
Destatis fragt nach dem Aufwand der Vorschriften und Verfahren des Geldwäschegesetzes, insbesondere zu:
  • Abklärung der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG);
  • Mitteilung der Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister (§ 20 Abs. 1, 3 und 4 § 21 i. V. m. § 19 Abs. 1 GwG);
  • Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle (§ 23a GwG).
Es sollten Angaben zu den Prozessen in der Praxis und zu den Arbeitsschritten, Zeitaufwänden und Sachkosten gemacht werden.
Diese Aufwandsmessung ist wichtig, um Potenzial für den Abbau unnötiger Bürokratie zu ermitteln.
Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz (sslsurvey.de)
Die Teilnahme an der Onlinebefragung ist bis einschließlich 16.08.2024 möglich. Der Zeitaufwand hierfür wird von Destatis mit ca. 10 Minuten veranschlagt.