Rahmede

NRW.BANK-Universalkredit für von der A45-Sperrung betroffene Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe sowie Freiberufler, die von der Unterbrechung der A 45 (Rahmede) betroffenen sind, können ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungsnachlass zur Minderung der Umsatzeinbußen oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten beantragen.
Bitte wählen Sie hierzu die flexiblen Varianten des NRW.BANK.Universalkredites aus und geben im Antrag neben der Verwendung der Mittel den Zweck „Förderung Rahmede-Brücke“ an.

NRW.BANK.Universalkredit flexibel

  • Förderart: Ratendarlehen und endfälliges Darlehen
  • Antragsberechtigt sind betroffene kleine und mittlere Unternehmen im Sine der EU-Definition inkl. Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstandort im folgenden Gebiet:
    • Oberbergischer Kreis
    • Stadt Hagen
    • Märkischer Kreis
    • Ennepe-Ruhr-Kreis
    • Kreis Soest
    • Hochsauerlandkreis
    • Kreis Siegen-Wittgenstein
    • Kreis Olpe
    • Kreis Unna
    • Stadt Hamm
    • Stadt Dortmund
  • Laufzeit drei bis zehn Jahre, max. fünf Freijahre
  • Höchstbetrag bis zwei Mio. Euro
  • Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent der Darlehenssumme, max. 100 T€, je Unternehmen
  • optional ab 25.000 Euro eine 50 prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank
Der EKN-Zins orientiert sich an dem ebenfalls zinssubventionierten Programm (Hinweis: Aufgrund des Tilgungsnachlasses und der Zinssubvention sind bei der Rahmede-Förderung nur Beihilfe relevante Zinssätze möglich).
Als Nachweis der Betroffenheit genügt es, dass die Unternehmen ihrer jeweiligen IHK oder HWK in dem o. g. Gebiet schriftlich darlegen, dass sie seit der Brückensperrung (2. Dezember 2021) Umsatzeinbußen (mind. 20 Prozent) oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten (mind. 20 Prozent) haben (Vergleichsbasis: Mittelwert der letzten drei Monate vor Brückensperrung (02. Dezember 2021) im Vergleich zum Mittelwert von drei aufeinanderfolgenden Monaten vor Antragstellung) und die jeweilige HWK oder IHK dies bestätigen. 
Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Verordnung.

Nutzen Sie für die Betroffenheitsbestätigung bitte folgendes Formular:

Das antragstellende Unternehmen legt in diesem Kontext schriftlich/in Textform dar, wie sich die Sperrung der A 45 auf das eigene Unternehmen hinsichtlich Umsatzrückgang bzw. Kostensteigerung auswirkt. 
Befristet bis zum 31. Dezember 2023