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Algerien: Neue Anforderung für Halal-Zertifizierung von importierten Lebensmittelprodukten

Das algerische Handelsministerium hat am 2. November 2023 eine neue Richtlinie zur Halal-Zertifizierung veröffentlicht.
Der nationalen Ausschuss zur Überwachung der „Halal"-Zertifizierung und -Kennzeichnung von Lebensmitteln hat eine aktualisierte Liste der importierten Lebensmittel erstellt, die der Pflicht zur Anbringung der „Halal"-Kennzeichnung – Halal-Zertifizierung – unterliegen.

Diese Liste umfasst folgende Kategorien:

  • Fleisch und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, einschließlich Fleischprodukte
  • Öle und Fette tierischen Ursprungs
  • Süßwaren, einschließlich Schokolade
  • Kuchen und Kekse
  • Vorverpackte Lebensmittelzusatzstoffe, die für den Wiederverkauf in unverändertem Zustand bestimmt sind oder in der Lebensmittelindustrie verwendet werden
  • Milch und Milchderivate, insbesondere Kaseinate
  • Alle Käsesorten, die zur Verarbeitung oder Verwendung in der Lebensmittelindustrie bestimmt sind
  • Säuglingsnahrung und Folgenahrung
  • Lab
  • Künstliche Aromen (neu in die Liste aufgenommen)
Betroffene Unternehmen können sich an die Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer (AHK) wenden. Alternativ können sich Unternehmen auch direkt an die regionalen Handelsdirektionen sowie das algerische Zentrum für Qualitäts- und Verpackungskontrolle (CACQE) wenden.