Nr. 5623416
International

Lieferkettenportal der IHK Köln

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Lieferkettengesetz. Es verpflichtet Unternehmen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu verankern und diese mithilfe von Verträgen an ihre Lieferanten und Geschäftspartner weiterzugeben.
Informieren Sie sich darüber, welche Sorgfaltspflichten dies im Einzelnen für die Unternehmen, ihre Zulieferer und Geschäftspartnern sind und wie diese in der Praxis in Unternehmensstrukturen umgesetzt und vertraglich entlang der Lieferkette bei Zulieferern und Geschäftspartnern implementiert werden können.
wippe (2) © Grafik: Yossakorn Kaewwannarat/iStock
IHKplus 1.2024

Immer häufiger sind auch kleinere Unternehmen in der Region mit den Folgen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes konfrontiert. Die IHK Köln informiert und berät dazu individuell.

Mehr erfahren

Zwei Kontrolleure mit Warnwesten und Schutzbrillen in einer Fabrikhalle © stock.adobe.com/Blanscape
Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz fordert eine hohe Transparenz der Lieferkette sowie eine nachhaltige Lieferantenauswahl, -bewertung und -entwicklung. Bei der Umsetzung dieser Anforderungen können Lieferantenaudits helfen.

Mehr erfahren

Nahaufnahme einer Hand, die während einer Abstimmung eine grüne Karte hochhält © stock.adobe.com/WavebreakMediaMicro
VV-Resolution, 9. Dezember 2020

Resolution der Vollversammlung zum geplanten Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht („Lieferkettengesetz“)

Mehr erfahren

Luftaufnahme eines Containerschiffs, das am Hafen beladen wird © stock.adobe.com/aerial-drone
Ausschuss für Internationales

EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (EU) 2019/1937 („EU-Lieferkettengesetz“)

Mehr erfahren

Kontakt

Gudrun Grosse
Leiterin International
Lena Herrmann
International