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Wie wird die Teststrategie in Nordrhein-Westfalen umgesetzt?
Corona-Test- und Quarantäneverordnung
Die Verordnung umfasst alle Regelungen in Bezug auf die unterschiedlichen verfügbaren Testverfahren, die unter den Bezeichnungen "Selbsttest", "Schnelltest" und "PCR-Test" bekannt sind. Außerdem legt sie fest, in welchen Fällen und wie eine Quarantäne ablaufen muss.
Wo sind professionelle PoC-Antigenschnelltests und Selbsttests erhältlich und wie sind sie anzuwenden?
Professionelle Tests sind zum Beispiel in Apotheken und in Sanitätshäusern erhältlich, können aber auch über andere Vertriebswege bezogen werden (z. B. medizinischer Großhandel, Fachhandel für Betriebshygiene etc.). Auch auf der Landesplattform
protectX des Landes Nordrhein-Westfalen sind Tests erhältlich. Selbsttests sind frei verkäuflich – sie können übers Internet, im Handel oder in Apotheken erworben werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat eine Liste der zugelassenen Tests veröffentlicht, die kontinuierlich aktualisiert wird:
Zugelassene
Profi-Schnelltests und zugelassene Selbsttests: Achten Sie bei den zugelassenen Profi-Schnelltests darauf, dass für den Test bereits ein positives Ergebnis durch das PEI vorliegt ("Evaluierung PEI").
Industrie- und Handelskammern erhalten derzeit viele Anfragen nach Anbietern dieser Testmöglichkeiten. Dabei verweisen wir auf Hersteller, Händler oder Beratungsunternehmen auf der Internetplattform
IHK ecoFinder. Weiterhin erhalten Sie auf folgender
Plattform auch Coronatests und andere Schutzmittel für Unternehmen und Gewerbe.
Was muss man bei der Durchführung der unterschiedlichen Tests im Unternehmen beachten?
Bevor Sie professionelle Schnelltests in Ihrem Unternehmen durchführen können, müssen Sie geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswählen und für die korrekte Anwendung des jeweiligen Medizinproduktes schulen (lassen). Da Testsysteme je nach Hersteller unterschiedlich anzuwenden sein können, sind testbezogene Schulungen notwendig.
Die Schulung von Personal für die Abstriche beziehungsweise Spucktests und für die sachgerechte Anwendung von Antigenschnelltests nach den Herstellerangaben soll möglichst durch niedergelassene oder Betriebsärztinnen und -ärzte durchgeführt werden. Alternativ können Schulungen auch durch „medizinisches Fachpersonal" erfolgen. Diese Bezeichnung ist jedoch nicht näher definiert. Bei Bedarf fragen Sie bitte bei Haus- und Betriebsärzten oder bei Ihrem Gesundheitsamt nach, wer in Ihrer Region entsprechende Schulungen ausrichtet.
Alternativ können Sie sowohl für die Testungen als auch für die Schulung weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "medizinisches Fachpersonal" einsetzen. Wichtig ist, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse in der Durchführung von Nasen-Rachen-Abstrichen und in der Anwendung des jeweiligen Antigenschnelltests besitzen.
Damit Sie diese PoC-Schnelltests zum Bestandteil Ihres Hygiene- und Schutzkonzepts machen können, lassen Sie sich am besten zuvor durch den jeweiligen betriebsärztlichen Dienst oder die Berufsgenossenschaft beraten. Denn sowohl die Testmöglichkeiten als auch die Anforderungen an das Personal und die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe unterscheiden sich stark. Hier unterstützen Sie auch die Berufsgenossenschaften.
Wer testet kostenlos und wo finde ich Teststellen in der IHK-Region Köln?
Bin ich als Unternehmen verpflichtet, meine Beschäftigten zu testen?
3G am Arbeitsplatz entfällt. Nur noch für bestimmte Einrichtungen kann sich aus der Coronaschutzverordnung NRW eine Pflicht ergeben (s. § 4 Absatz 4).
In allen anderen Betrieben besteht keine Verpflichtung mehr, zwingend zweimal pro Woche den Mitarbeitenden einen kostenfreien Test anzubieten. Allerdings muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zu
Hygiene und Arbeitsschutz.
Das Bundesarbeitsministerium hat eine
FAQ-Liste zum Thema Testen in Unternehmen veröffentlicht.
Bescheinigung von Beschäftigtentestung
Unternehmen, die ihren Beschäftigten ein kostenloses Testangebot machen, können hierüber einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung durch fachkundiges und geschultes Personal durchgeführt wird oder Selbsttests unter entsprechender Aufsicht gemacht werden. Für die Bescheinigungen gibt es Vordrucke.
Bei Selbsttests, die Beschäftigte eigenständig durchführen, haftet der Arbeitgeber nicht für die Durchführung. Wird ein Schnelltest durch einen beauftragten Arzt oder medizinisches Fachpersonal durchgeführt, haften diese nach ihren Berufsregeln. Führen geschulte Beschäftigte des Unternehmens die Schnelltests durch, kann es im Einzelfall zu einer Haftung des Arbeitgebers kommen.
Dürfen Unternehmen ihre Beschäftigten zu einem Test verpflichten?
Sofern es (zum Beispiel für bestimmte Branchen) rechtliche Vorgaben gibt, dass eine Testpflicht besteht, sind diese zu beachten. Sofern keine durch Gesetz/Verordnung geregelte Testpflicht besteht, ist eine Abwägung im Einzelfall erforderlich. Ein Test stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und in die körperliche Unversehrtheit dar. Auf der anderen Seite hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten eine Fürsorgepflicht und muss sie gegen Gefahren für Leben und Gesundheit schützen. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu am 1. Juni 2022 geurteilt (
5 AZR 28/22), dass ein Arbeitgeber in seinem Hygienekonzept eine anlasslose PCR-Testpflicht vorsehen kann. Der Arbeitgeber hatte die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen als nicht ausreichend erachtet und eine Teststrategie entwickelt. Er war deshalb berechtigt, alle ein bis drei Wochen einen PCR-Test von seinen Beschäftigten zu verlangen. Die Kosten wurden dabei vom Arbeitgeber übernommen.
Wer trägt die Kosten für Covid-19-Tests und gibt es finanzielle Förderung?
Testangebote sind eine Maßnahme des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach den
FAQ des BMAS muss der Arbeitgeber deswegen die Kosten tragen.
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (Schnelltest, PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein steuerpflichtiger Arbeitslohn (
FAQs des BMF zu Corona Steuern). Gleiches ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Schutzmasken zur beruflichen Nutzung zur Verfügung stellt.
Wie entsorge ich Corona-Tests richtig?
Die gebrauchten Corona-Schnell- oder Selbsttests können in einem stabilen, fest verschlossenen Müllbeutel über den Restmüll entsorgt werden. Bei einer größeren Anzahl positiver Tests ist die Entsorgungsfrage allerdings mit dem zuständigen Gesundheitsamt und/oder dem örtlichen Entsorger zu besprechen.
Was müssen Unternehmen beachten, die Teststelle werden wollen?
Teststelle nach §§ 6, 13 der
Testverordnung (TestV) dürfen nur vom Öffentlichen Gesundheitsdienst, den Kassenärztlichen Vereinigungen oder von vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Dritten errichtet und betrieben werden. Die Abrechnung der Leistungen und die Erstellung der Rechnungslegung obliegen dem Betreiber.
Betriebe, die als Teststelle gelistet werden wollen, sollten sich deshalb zunächst mit dem Gesundheitsamt in Kontakt setzen.
Weitere Informationen, Vorgaben, Pflichten und Hinweise zur Abrechnung finden Sie über die folgenden Links:
Bitte beachten Sie, dass das zuständige Gesundheitsamt immer konkret nach der jeweiligen Situation entscheidet und daher die allgemeinen Ausführungen zur Orientierung dienen. Des Weiteren sollten sich Unternehmen immer auch mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft abstimmen, die branchenbezogene Erfahrungen und Tipps zu Hygienekonzepten geben kann, um die Auswirkungen einer positiven Testung von Mitarbeiterinnen für den Betrieb so gering wie möglich zu halten.
Diese grundsätzlichen
Regeln gelten in NRW in Bezug auf Quarantäne und Isolierung bei positivem Testergebnis.