Corona
Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die neuesten Verordnungen und coronabedingte Einschränkungen für Betriebe in unserem IHK-Bezirk.
- Update vom 25. Mai 2022 – Corona-Schutzverordnung noch einmal verlängert
- Update vom 1. April 2022 – Die meisten Einschränkungen fallen weg
- Update vom 18. März 2022 – Neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet – Corona-Schutzverordnung in NRW läuft aus
- Update vom 3. März 2022 – Neuer Lockerungsschritt in NRW
- Update vom 21. Februar 2022 – neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht
- Update vom 16. Februar 2022 – Bund und Länder vereinbaren Lockerungen
- Update vom 15. Februar 2022 – Details zu Karneval und “Brauchtumszonen” in Köln und Leverkusen
- Update vom 8. Februar 2022 – Neue Corona-Schutzverordnung für NRW
- Update vom 3. Februar 2022 – Großveranstaltungen wieder mit mehr Gästen möglich
- Update vom 17. Januar 2022 – Neue Quarantäneregeln und Klarstellung zu 2Gplus
- Update vom 11. Januar 2022 – Neue Corona-Schutzverordnung für NRW veröffentlicht
- Update vom 7. Januar 2022 – 2Gplus in der Gastronomie und neue Quarantäne-Regeln
Update vom 25. Mai 2022 – Corona-Schutzverordnung noch einmal verlängert
Die Corona-Schutzverordnung wird noch einmal
ohne Änderungen verlängert - bis einschließlich 23. Juni. Ihre
Bestimmungen betreffen allerdings nur noch wenige Unternehmen, vornehmlich aus den Bereichen Gesundheit und Personenverkehr.
Update vom 1. April 2022 – Die meisten Einschränkungen fallen weg
Der Großteil der bisherigen staatlicherseits vorgegebenen Corona-Beschränkungen entfällt zum Sonntag, 3. April. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen laufen aus. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern. Mehr erfahren Sie auf der
Internetseite des Landes.
Update vom 18. März 2022 – Neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet – Corona-Schutzverordnung in NRW läuft aus
Nach dem Bundestag hat nun auch der
Bundesrat die neuen Corona-Regeln im
Infektionsschutzgesetz beschlossen. Nach einer
Übergangsfrist, die noch bis zum 2. April gilt, können die Länder nur noch “
ausgewählte niedrigschwellige Maßnahmen” anordnen, “wie etwa Maskenpflicht in medizinischen und Pflegeeinrichtungen und im öffentlichen Personennahverkehr sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen in bestimmten Einrichtungen”. Stärkere Einschränkungen können nur die Länderparlamente für “
Hotspots” beschließen.
Wichtig: Die aktuell gültig
Corona-Schutzverordnung für
Nordrhein-Westfalen läuft zum 19. März aus. Inwieweit Nordrhein-Westfalen in der
Übergangsfrist bis zum 2. April aktuell noch gültige Einschränkungen wie die Maskenpflicht im Einzelhandel beibehält, war Freitagnachmittag leider noch nicht klar. Eine entsprechende
Corona-Verordnung wird das Land auf seiner Internetseite veröffentlichen.
Update vom 3. März 2022 – Neuer Lockerungsschritt in NRW
Nordrhein-Westfalen vermindert die
Zugangsbeschränkungen, unter anderem für Gastsstätten, Übernachtungen und Clubs. Die
Änderungen treten am 4. März in Kraft.
Update vom 21. Februar 2022 – neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht
Das Land hat die neue
Corona-Schutzverordnung veröffentlicht.
Update vom 16. Februar 2022 – Bund und Länder vereinbaren Lockerungen
Die Spitzen von Bund und Ländern haben auf einer Konferenz verschiedene
Lockerungen vereinbart.
Vorgesehen sind drei Schritte mit Lockerungen. Über den Zeitpunkt der ersten beiden Schritte entscheiden jeweils die Länder:
1. Schritt:
- private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich
- 2G im Einzelhandel entfällt
2. Schritt:
- in der Gastronomie und für Übernachtungen gilt nur noch 3G
- für Diskotheken und Clubs gilt 2Gplus
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauern nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauern nicht überschritten werden darf.
3. Schritt (ab 20. März):
u.a. Wegfall der Home-Office-Pflicht, Zitat:
“Ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Großraumbüros).
Wichtig: Maßnahmen wie die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen oder das Einfordern von Impfnachweisen sollen auch über den 20. März hinweg möglich bleiben.
Die Ausnahmeregeln beim Kurzarbeitergeld und die Überbrückungshilfen sollen noch einmal verlängert werden.
Die neuen Regeln müssen zunächst noch von den Ländern mithilfe von Verordnungen angeordnet werden, damit sie in Kraft treten können. Die Bund-Länder-Vereinbarung hat keinen verbindlichen Charakter.
Update vom 15. Februar 2022 – Details zu Karneval und “Brauchtumszonen” in Köln und Leverkusen
Die
Stadt Köln und die
Stadt Leverkusen haben bekanntgemacht, unter welchen Bedingungen Karneval in den Städten gefeiert werden darf und was dabei für die Gastronomie gilt.
Update vom 8. Februar 2022 – Neue Corona-Schutzverordnung für NRW
das Land
Nordrhein-Westfalen hat heute, Dienstag die Inhalte einer neuen
Corona-Schutzverordnung vorgestellt, die ab Mittwoch, 9. Februar in Kraft tritt.
Zugangskontrollen zur Einhaltung der
2G-Regel im Einzelhandel sind fortan nicht mehr erforderlich, Stichproben reichen aus. Die 2G-Regel gilt aber weiterhin.
Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre werden Immunisierten gleichgestellt.
Außerdem hat das Land im Detail festgeschrieben, was für
Karneval in den sogenannten
Brauchtumszonen gelten soll.
Mehr erfahren Sie in einer
Pressemitteilung des Landes. Auf der Seite des Landes wird auch die neue
Corona-Schutzverordnung veröffentlicht.
Update vom 3. Februar 2022 – Großveranstaltungen wieder mit mehr Gästen möglich
Großveranstaltungen können jetzt wieder
mit mehr Gästen ausgerichtet werden. Wie stark die Kapazitäten jetzt ausgelastet werden dürfen, hat das Land
Nordrhein-Westfalen in einer neuen
Corona-Schutzverordnung festgeschrieben, die bereits heute (3. Februar) in Kraft getreten ist.
Update vom 17. Januar 2022 – Neue Quarantäneregeln und Klarstellung zu 2Gplus
Das Land hat neue Qurantäneregeln mitgeteilt und gleichzeitig die
Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Dort ist jetzt genau festgehalten, wer mit Blick auf die 2Gplus-Regel als “geboostert” gilt (
Pressemitteilung des Landes).
Update vom 11. Januar 2022 – Neue Corona-Schutzverordnung für NRW veröffentlicht
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die neue
Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Sie tritt am 13. Januar 2022 in Kraft und ist vorerst bis zum 9. Februar gültig. Den
Text der Verordnung finden Sie auf der Seite des Landes.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- 2Gplus gilt auch im Bereich der Gastronomie (auch Kantinen/Mensen), außer für diejenigen, die eine Auffrischungsimpfung (“Booster”) vorweisen können (§4 (3) 4). Als Auffrischungsimpfung gilt dabei auch, wenn Genesene zuvor vollständig (zweimal) geimpft waren (§4 (3)).
- bei überregionalen Großveranstaltungen wie Spielen der Profisportligen gilt eine Obergrenze von 750 Personen, das bisherige Komplettverbot fällt weg
- Einrichtungen, für deren Zugang ein Test erforderlich ist, können auch durch dafür qualifiziertes Personal einen beaufsichtigen Selbsttest durchführen lassen (§2 (10)). Weitere Informationen und die Anforderungen zu dieser “Vor-Ort-Testung” hat das Land in der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ unter Punkt III zusammengefasst.
Wichtig: Bei dieser Zusammenfassung handelt es sich um eine Auswertung ohne Gewähr auf Richtigkeit. Maßgeblich ist der Text der Verordnung.
Update vom 7. Januar 2022 – 2Gplus in der Gastronomie und neue Quarantäne-Regeln
Die Spitzen von Bund und Ländern haben sich wieder über die Corona-Lage ausgetauscht, zum ersten Mal im neuen Jahr. (
Bund-Länder-Vereinbarung //
Bericht auf tagesschau.de) Dabei haben Sie unter anderem vereinbart, dass zukünftig in der Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen) 2G-plus (Impf-/Genesungsnachweis plus
Test) gelten soll. "Geboosterte" sollen davon ausgenommen werden.
Darüber hinaus sollen die Qurantäne-Zeiten verkürzt werden:
Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis). [...] Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. (Quelle: Bund-Länder-Vereinbarung)
Wichtig: Die neuen Regeln müssen zunächst noch von den Ländern mithilfe von Verordnungen angeordnet werden, damit sie in Kraft treten können. Die Bund-Länder-Vereinbarung hat keinen verbindlichen Charakter.
Ab sofort kann die Überbrückungshilfe IV beantragt werden (
Informationen zu Finanzhilfen).