Webinar-Reihe des DIHK

EU-Verpackungsverordnung: Grundlagen, Update und Vertiefung

Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz und die DIHK laden Sie herzlich zu unserer dreiteiligen Webinar-Reihe zur EU-Verpackungsverordnung in ihrem Format #Klima.Unternehmen.Wandel ein:
1. Grundlagen & Update
5. März 2026, von 13:00 bis 14:00 Uhr
Digital über MS Teams
2. Vertiefung Umsetzung & Praxisbeispiele
12. März 2026, von 13:00 bis 14:00 Uhr
Digital über MS Teams
3. Vertiefung Erweiterte Herstellerverantwortung
19. März 2026, von 13:00 bis 14:00 Uhr
Digital über MS Teams
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Termin einzeln anmelden müssen. Nur so kann sicherstellt werden, dass Sie entsprechende Termine für Ihren Kalender erhalten.
Auch im neuen Jahr müssen sich Wirtschaftsakteure auf neue Regelungen einstellen. Zu nennen ist insbesondere die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die bereits ab dem 12.08.2026 verbindliche Anforderungen an Verpackungen sowie Pflichten für Wirtschaftsakteure definiert, die Verpackungen für Warenlieferungen einsetzen. Da nahezu jedes Produkt mithilfe von Verpackungen geliefert wird, sind die Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung für Wirtschaftsakteure kaum zu überschätzen. In Anbetracht der Tatsache, dass für eine Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung eine enge Abstimmung mit den Verpackungslieferanten notwendig ist, ist eine zeitnahe Auseinandersetzung mit der PPWR anzuraten. Durch die EU-Verpackungsverordnung wird zudem eine Anpassung in dem deutschen Verpackungsgesetz zum 12.08.2026 notwendig sein. Hierfür liegt bereits ein Kabinettentwurf des Bundesumweltministeriums vor, der Änderungen für die in dem Verpackungsgesetz geregelte sog. erweiterte Herstellerverantwortung vorsieht.
Mit der dreiteiligen Webinar-Reihe möchten wir Sie auf den relevanten Stichtag des 12. August 2026 vorbereiten. Mit dem Webinar am 5. März erfolgt zunächst eine allgemeine Einführung in den Anwendungsbereich und den Inhalt der EU-Verpackungsverordnung. Anschließend wird es eine Woche später am 12. März darum gehen, in Abhängigkeit von den verschiedenen Rollen der Wirtschaftsakteure konkrete Maßnahmen für eine Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung darzustellen. Am 19. März geht es wiederum um den Bereich der sog. erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungsabfälle („EPR-Verantwortung“) und die zu erwartende Neuerung des deutschen Verpackungsgesetzes.
Als Experten und Referenten wurde Rechtsanwalt, Suhayl Ungerer der Kanzlei Franßen & Nusser eingeladen.