Unternehmensservice

Die neue EU-Bauprodukte-Verordnung – Was ändert sich ab 2025/2026?

Mit der novellierten Bauprodukte-Verordnung (EU 2024/3110) hat die Europäische Union den Rechtsrahmen für Bauprodukte grundlegend überarbeitet. Sie trat am 7. Januar 2025 in Kraft und gilt ab dem 8. Januar 2026 verbindlich. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte in Kürze.

Wichtige Änderungen

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Einbeziehung von gebrauchten Produkten, 3D-Druck-Materialien, digitalen Datensätzen sowie Komponenten, die direkt auf der Baustelle eingesetzt werden.
  • Größerer Kreis von Wirtschaftsakteuren: Neben Herstellern, Importeuren und Händlern sind künftig auch Online-Plattformen, Logistikdienstleister sowie Unternehmen im Bereich Rückbau, Aufbereitung und Wiederverwendung betroffen.
  • Nachweisverfahren bleiben bestehen, werden jedoch strenger überwacht.
  • Marktüberwachung wird ausgeweitet, um nicht-konforme Produkte schneller zu identifizieren und ggf. zu entfernen.
  • Digitaler Produktpass: Neu ist der digitale Produktpass (z. B. per QR-Code). Er enthält Angaben zu technischen Eigenschaften, Umweltwirkungen, Recyclinganteilen sowie Sicherheitshinweise und soll Transparenz im Markt erhöhen.
Hinweis: Die neuen Hersteller‐ und Wirtschaftsakteurenpflichten der Verordnung greifen nicht simultan für jede Produktkategorie zum 8. Januar 2026. Vielmehr kommen sie produktfamilien- bzw. normenspezifisch zur Anwendung: Sobald die jeweilige harmonisierte technische Spezifikation (hTS) bzw. überarbeitete Norm im Amtsblatt der EU zitiert ist, beginnt für diese Produktkategorie die Anwendung der neuen Anforderungen.

Kennzeichnung & Erklärung

  • CE-Kennzeichnung bleibt Pflicht – wird aber um Nachhaltigkeitsaspekte ergänzt.
  • Leistungs- und Konformitätserklärung: ist zwingend vorzulegen; sie muss künftig auch Angaben zu Umwelt- und Ressourcenaspekten enthalten.

Zeitplan

  • 2025: Übergangsphase zur Vorbereitung. Unternehmen sollten ihre Prozesse, IT-Systeme und Dokumentationen anpassen.
  • 2026: Ab 8. Januar volle Rechtsverbindlichkeit. Verstöße können zu Sanktionen führen (ab 2027).

Hinweise für Unternehmen

  • Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Produkte unter die neuen Regelungen fallen.
  • Aktualisieren Sie technische Dokumentationen und CE-Kennzeichnungen.
  • Richten Sie interne Prozesse auf die neuen Informationspflichten aus.
  • Schulen Sie Mitarbeitende, die mit Kennzeichnung und Dokumentation befasst sind.
Fazit: Die neue Bauprodukte-Verordnung bringt zusätzliche Anforderungen und Pflichten für Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Vorgaben kann helfen, Umstellungsaufwand besser zu planen und Risiken zu vermeiden.