Corona (Stand 02.05.2022)
Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt seit dem 03. April 2022 die
33. Corona-Bekämpfungsverordnung (bis zum 28.05.2022 verlängert) und die Mehrzahl der Corona-Regelungen ist weggefallen. Ab dem 01. Mai 2022 ist die Quarantänepflicht für Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen entfallen.
Welche Corona-Regeln gelten noch in Rheinland-Pfalz?
Die im Bundesinfektionsschutzgesetz sog.
Hotspot-Regelung sind in Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt worden. Das bedeutet, dass mit Ablauf des 02. April 2022 die Mehrzahl der Corona-Regelungen weggefallen ist.
Folgende Regelungen bleiben weiterhin in Kraft:
- Basis-Arbeitsschutzregeln am Arbeitsplatz
Arbeitgeber sind nach der aktuellen Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, eine fortlaufende Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Infektionsgefahr ihrer Mitarbeiter zu machen. Das bedeutet, sie müssen prüfen, ob und wenn welche der folgenden Schutzmaßnahmen sie in ihren Betrieben aufrechterhalten:- Wöchentliches kostenloses Angebot eines Corona-Tests
- Räumliche Trennung der Beschäftigten nach Möglichkeit
- Maskenpflicht im Betrieb
Hinweis: Die o.g. Basis-Maßnahmen sind nicht per se verpflichtend. Arbeitgeber müssen aber in eigenem Ermessen prüfen ob sie diese Maßnahmen für ihre Beschäftigten für sinnvoll erachten oder nicht. Ausschlaggebende Kriterien sind Art und Ort der Beschäftigten, Kontakt zu Mitarbeitern oder Kunden, Maske kann getragen werden oder nicht, usw.
Hinweis: Das Thema Arbeitsschutz und Corona behandeln wir ausführlich hier.
- Quarantäne-Vorschriften
- Die Quarantäneregeln für Infizierte, Krankheitsverdächtige und Kontaktpersonen bleiben grundsätzich weiterhin bestehen.
- neu ist die Möglichkeit der “Arbeitsquarantäne” (siehe unten)
- Maskenpflicht bleibt in bestimmten Innenbereichen bestehen (Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen/ im öffentlichen Nahverkehr)
Quarantäneregeln ab dem 01.05.2022 (inkl. Arbeitsquarantäne)
Allgemeine Regeln
Ab dem
01. Mai 2022 ist die Quarantänepflicht für Hausstandsangehörige und enge Kontaktpersonen entfallen.
Beginn der Quarantäne
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Ende der Quarantäne
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Krankheitsverdächtige
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Mit Auftreten der Symptome
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Durch negativen PCR-Test
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Positiv Geteste (PCR-Test)
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Mit Auftreten der Symptome, ansonsten sofort nach Kenntnisnahme des Testergebnisses
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Positiv Geteste (POC-Antigentest)
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Mit Auftreten der Symptome, ansonsten sofort nach Kenntnisnahme des Testergebnisses
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- Die Regelungen finden sich im Detail in der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Absonderungsverordnung - AbsonderungsVO) (Link)
- Ausführliche Informationen zum Thema Absonderung finden Sie auf der Website der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Link)
Arbeitsquarantäne
Ab dem 02. April können Abeitgeber und Beschäftigte eine “Arbeitsquarantäne” vereinbaren. Das bedeutet, dass Personen die eigentlich in Quarantäne müssen, diese zum Zweck der Arbeitsaufnahme unterbrechen können.
- Möglich ist die Arbeitsquarantäne für Infizierte, enge Kontaktpersonen sowie Hausstandsangehörige von Infizierten.
Zwingende (!) Voraussetzung ist die Symptomfreiheit - Der Schutz der Mitarbeiter genießt höchsten Stellenwert. Soweit die Arbeitsquarantäne vereinbart wird, sind besondere Schutzmaßnahmen zu beachten:
- die Verpflichtung zum durchgängigen Tragen einer FFP-2 Maske oder einer Maske eines vergleichbaren Standards außerhalb des Absonderungsorts sowie
- die größtmögliche Reduzierung von Kontakten zu anderen Personen; diese sind auf das Vorliegen eines positiven Tests hinzuweisen; der Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen ist uneingeschränkt möglich.
- Die Beschäftigten sind verpflichtet, den Ort ihrer Beschäftigung oder Absonderung jeweils auf direktem Weg aufzusuchen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zulässig
- Wenn die eigentliche Quarantäne beendet ist, endet auch die Arbeitsquarantäne
Wer gilt als (frisch) geimpft, genesen, geboostert?
Wir haben diese Fragen auf einer
Extra-Seite zusammengefasst.