Recht und Steuern
Neue Regeln gegen Schwarzarbeit
Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) gilt seit dem 1. Januar 2026. Es bringt für Unternehmen viele neue Pflichten und strengere Kontrollen.
1. Erweiterte Befugnisse
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält deutlich mehr Befugnisse. Sie darf jetzt zum Beispiel die Identität von Personen feststellen, Fotos und Fingerabdrücke aufnehmen und diese Daten automatisch mit polizeilichen Datenbanken abgleichen. Der Austausch von Informationen zwischen FKS und Polizei wird künftig zur normalen Praxis.
Für Unternehmen besonders wichtig ist der erweiterte Zugriff der FKS auf digitale Unternehmensdaten. Die Behörde darf nun alle elektronischen Aufzeichnungen prüfen, zum Beispiel Daten aus der Cloud, Zeiterfassungssystemen oder Buchhaltungsprogrammen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Daten jederzeit verfügbar, maschinenlesbar und für die FKS kostenlos zugänglich sind. Wenn die FKS es verlangt, müssen die Daten auch in einem bestimmten Format übermittelt werden. Außerdem gibt es keine feste Liste mehr mit prüfungsrelevanten Unterlagen – die FKS kann grundsätzlich auf alle Unternehmensdaten zugreifen.
Auch die Ermittlungsbefugnisse der FKS werden stark erweitert. Bei Verdacht auf das Vorenthalten von Arbeitsentgelt oder Sozialleistungsbetrug darf die FKS selbst strafrechtlich ermitteln und sogar Durchsuchungen oder Strafbefehle beantragen. Die Staatsanwaltschaft ist nur noch in besonderen Fällen zuständig. In der Praxis bedeutet das, dass die FKS künftig häufiger selbst Ermittlungen führt und Verstöße verfolgt.
Für Unternehmen besonders wichtig ist der erweiterte Zugriff der FKS auf digitale Unternehmensdaten. Die Behörde darf nun alle elektronischen Aufzeichnungen prüfen, zum Beispiel Daten aus der Cloud, Zeiterfassungssystemen oder Buchhaltungsprogrammen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Daten jederzeit verfügbar, maschinenlesbar und für die FKS kostenlos zugänglich sind. Wenn die FKS es verlangt, müssen die Daten auch in einem bestimmten Format übermittelt werden. Außerdem gibt es keine feste Liste mehr mit prüfungsrelevanten Unterlagen – die FKS kann grundsätzlich auf alle Unternehmensdaten zugreifen.
Auch die Ermittlungsbefugnisse der FKS werden stark erweitert. Bei Verdacht auf das Vorenthalten von Arbeitsentgelt oder Sozialleistungsbetrug darf die FKS selbst strafrechtlich ermitteln und sogar Durchsuchungen oder Strafbefehle beantragen. Die Staatsanwaltschaft ist nur noch in besonderen Fällen zuständig. In der Praxis bedeutet das, dass die FKS künftig häufiger selbst Ermittlungen führt und Verstöße verfolgt.
2. Mitwirkungspflicht der Unternehmen
Unternehmen müssen außerdem auch in Straf- oder Bußgeldverfahren mitwirken. Sie sind verpflichtet, Auskünfte zu geben und Unterlagen herauszugeben – selbst wenn diese Informationen später gegen sie verwendet werden könnten.
3. Strenge Regelungen für gewisse Branchen
Der Branchenkatalog des Schwarzarbeitsgesetzes wurde ebenfalls geändert. Plattformbasierte Lieferdienste gehören jetzt ausdrücklich dazu und müssen deshalb häufiger mit Kontrollen rechnen. In diesen Branchen gelten auch strengere Regeln für Arbeitsverträge. Die wichtigsten Arbeitsbedingungen müssen schriftlich und mit Unterschrift festgehalten und dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Dadurch müssen viele Arbeitgeber wieder häufiger Papierverträge ausstellen.
4. Neue Sanktionen bei Verstößen
Wenn Unternehmen digitale Daten nicht rechtzeitig, vollständig oder korrekt bereitstellen, drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Außerdem gibt es mit § 9 SchwarzArbG einen neuen Straftatbestand: Wer vorsätzlich falsche Belege gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied zur Ermöglichung von Schwarzarbeit ausstellt oder verbreitet, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden
5. Fazit
Durch die automatisierte Auswertung großer Datenmengen wird die FKS künftig häufiger und intensiver prüfen. Unternehmen sollten deshalb ihre Daten, Systeme und internen Prozesse genau überprüfen und anpassen. Ziel ist es, Bußgelder, Nachzahlungen oder Haftungsrisiken zu vermeiden. Besonders beim Einsatz von Fremdpersonal können digitale Compliance-Tools helfen, rechtliche Risiken besser zu kontrollieren.