Elektronische Präsenzbeurkundung
Mit dem „Gesetzesentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ treibt die Bundesregierung die Digitalisierung des Rechtsverkehrs entscheidend voran. Künftig können notarielle Urkunden auch bei persönlicher Anwesenheit der Beteiligten elektronisch erstellt werden. Das bisherige Verfahren, bei dem Dokumente auf Papier unterschrieben und anschließend wieder eingescannt werden müssen, soll damit weitgehend entfallen. Für Unternehmen und Bürger bedeutet dies weniger Medienbrüche, schnellere Abläufe und spürbare Entlastungen.
Die elektronische Niederschrift wird entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über eine eigenhändige Unterschrift auf einem elektronischen Gerät autorisiert. Damit bleibt die rechtliche Verbindlichkeit gewahrt, gleichzeitig können Dokumente direkt digital weiterverarbeitet und archiviert werden. Auch einfache Beglaubigungen – etwa für Registeranmeldungen oder Vollmachten – können künftig vollständig elektronisch erfolgen.
Die Neuerungen fügen sich nahtlos in bestehende digitale Infrastrukturen wie das Elektronische Urkundenarchiv ein und unterstützen die ab 2026 flächendeckend verpflichtende elektronische Aktenführung in der Justiz. Ausnahmen bleiben bestehen, beispielsweise für Testamente, die weiterhin nicht elektronisch beurkundet werden sollen.
Der Gesetzentwurf verspricht erhebliche Effizienzgewinne: Bürgerinnen und Bürger sollen jährlich über eine Million Euro und viel Zeit sparen. Auch für Verwaltung und Justiz entfallen aufwändige Scanprozesse, was Kosten in Millionenhöhe reduzieren kann. Unternehmen profitieren von schnelleren Abläufen bei Gründungen, Registervorgängen und immobilienrechtlichen Transaktionen.
Mit der elektronischen Präsenzbeurkundung schafft die Bundesregierung die Grundlage für eine moderne, medienbruchfreie und nachhaltige notarielle Praxis. Die IHK wird die Umsetzung aufmerksam begleiten und ihre Mitgliedsunternehmen über praktische Auswirkungen und Starttermine rechtzeitig informieren.