Recht und Steuern
Die Aktivrente
Die Aktivrente ist in Kraft. Unternehmen können nun Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerfrei weiter beschäftigen, wenn diese sozialversicherungspflichtig angestellt sind.
Allgemeines
Seit 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter (derzeit 67 Jahre, inkl. Übergangsregelungen) erreicht oder überschritten haben, können bis zu 2.000 Euro monatlich aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen. Selbständige, Freiberufler, Beamte sowie Minijobber sind ausdrücklich ausgeschlossen, die Aktivrente gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis. Auch beherrschende GmbH-Geschäftsführer sind in der Regel nicht begünstigt, da sie meist nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Wer vorzeitig in Rente geht (z. B. abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren oder mit Abschlägen), kann den Freibetrag ebenfalls nicht nutzen.
Funktionsweise
Der steuerfreie Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro pro Monat (maximal 24.000 Euro jährlich) wird direkt beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass für den Arbeitslohn Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt werden. Die Steuerbefreiung gilt nur für ein Beschäftigungsverhältnis und wird nicht auf andere steuerfreie Einnahmen (z. B. Übungsleiterpauschale, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) angerechnet.
Beispielrechnung Arbeitgeberkosten
Beschäftigt ein Unternehmen eine Arbeitnehmerin im Rentenalter mit einem Bruttolohn von 2.000 Euro monatlich, ergeben sich folgende Kosten (bei durchschnittlichen Beitragssätzen):
- Bruttolohn: 2.000 Euro
- Arbeitgeberanteil Krankenversicherung (8,1 %): 162 Euro
- Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung (1,7 %): 34 Euro
- Arbeitgeberanteil Rentenversicherung (9,3 %): 186 Euro
- Arbeitgeberanteil Arbeitslosenversicherung (1,3 %): 26 Euro
- Gesamtkosten für den Arbeitgeber: 2.408 Euro monatlich
Für die Arbeitnehmerin fallen nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an (hier: 162 Euro + 34 Euro = 196 Euro), sodass sie netto 1.804 Euro ausgezahlt bekommt. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen für Arbeitnehmer im Rentenalter, der Arbeitgeber zahlt jedoch weiterhin seinen Anteil, ohne dass sich dies rentensteigernd auswirkt.
Kinderlose Rentnerinnen und Rentner zahlen einen Zuschlag von 0,60 % beziehungsweise 12 Euro mehr. Dadurch steigen ihre Abgaben auf insgesamt 208 Euro und sie erhalten netto 1.792 Euro ausgezahlt.
Kinderlose Rentnerinnen und Rentner zahlen einen Zuschlag von 0,60 % beziehungsweise 12 Euro mehr. Dadurch steigen ihre Abgaben auf insgesamt 208 Euro und sie erhalten netto 1.792 Euro ausgezahlt.
Hinweis: Die Beträge können je nach Beitragssatz varrieren und dienen lediglich der Orientierung.
Ausblick
Die Bundesregierung plant eine Überprüfung bis Ende 2029, um die Wirksamkeit der Aktivrente zu bewerten und ggf. weitere Personengruppen einzubeziehen. Auf der Website des BMFs finden Sie ein FAQ zur Aktivrente.