Frist: 28. Februar 2026

Entlastung für Wärmepumpenstrom 2025 beantragen

Betreiber einer Wärmepumpe mit separatem Zählpunkt sollten sich bis spätestens 28. Februar 2026 an ihren Netzbetreiber wenden, falls sie ihre Stromkosten um etwa 1 ct/kWh senken wollen.
Den Betreibern steht für das Jahr 2025 rückwirkend eine Entlastung bei zwei Umlagen zu, die üblicherweise auf Strom fällig werden -- 0,277 ct/kWh (KWKG) und 0,816 ct/kWh (Offshore). Gesetzliche Grundlage dafür ist das Energiefinanzierungsgesetz § 22 (EnFG).