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DEHSt veröffentlicht Billigkeitsrichtlinie und Antragsfrist für die Strompreiskompensation 2025
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat auf ihrer Website die neue Billigkeitsrichtlinie für die Gewährung von Leistungen für indirekte CO₂-Kosten (Strompreiskompensation, SPK) veröffentlicht. Die Regelungen stehen unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Die bisherige Förderrichtlinie wird künftig als Billigkeitsrichtlinie bezeichnet; die bisherigen Beihilfen werden als Billigkeitsleistungen geführt. Zur besseren Verständlichkeit verwendet die DEHSt in einzelnen Veröffentlichungen weiterhin den Begriff „Beihilfe“.
Die nun veröffentlichte Fassung setzt die Regelungen rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 um und entspricht dem Entwurf, der der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt wurde. Die endgültige, für Bewilligung und Auszahlung maßgebliche Fassung wird nach erfolgter Genehmigung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Beantragung erfolgt online über das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt, die Frist endet am 17. August 2026.
Weitere Informationen und aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website der DEHSt.
Stand: 15.06.2026