Allgemeines

Aktuelle Auskünfte zur Versicherungsvermittlung

Gewerbeerlaubnis für Versicherungsvermittler*in/-berater*in:

Seit dem 22. Mai 2007 besteht für Versicherungsvertreter*innen, Versicherungsmakler*innen, Versicherungsberater*innen und produktakzessorische Versicherungsvermittler*innen – bis auf wenige Ausnahmen – die Pflicht, bei ihrer Industrie- und Handelskammer eine Gewerbeerlaubnis/Erlaubnisbefreiung zu beantragen und sich in einem bundesweiten Register eintragen zu lassen. Nachgewiesen werden müssen:
  • persönliche Zuverlässigkeit,
  • geordnete Vermögensverhältnisse,
  • eine Berufshaftpflichtversicherung und
  • eine fachliche Qualifikation (BWV-Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation).
Ziel der Anfang 2003 in Kraft getretenen EU-Richtlinie für Versicherungsvermittlung ist es, die grenzüberschreitende Tätigkeit von Versicherungsvermittler*innen zu erleichtern. Gleichzeitig wird ein einheitliches, hohes berufsfachliches Niveau der Vermittler*innen und ein besserer Verbraucherschutz angestrebt. Zu diesem Zweck soll insbesondere ein zentrales Register für Versicherungsvermittlung eingeführt werden. Nur wer in dieses Register eingetragen ist, darf künftig auf selbstständiger Basis Versicherungen vermitteln. Darüber hinaus sind zahlreiche Berufsausübungsvorschriften neu geregelt.
Neue Rechtsform DIHK: Anpassung der Erstinformation, Impressum, Signatur etc. erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler*innen und -berater*innen gem. § 34d Abs. 1 u. 2 GewO
Bereits am 23.02.2018 ist der neue § 34d GewO in Kraft getreten, am 20.12.2018 nun auch die neue Versicherungsvermittlungsverordnung. Aus § 34d Abs. 9 GewO ergibt sich eine Weiterbildungsverpflichtung für alle Versicherungsvermittler*innen/-berater*innen und die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr.
Informationen finden Sie hier

Meldungen über mögliche oder tatsächliche Verstöße bitte per E-Mail an lohn@koblenz.ihk.de oder an IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz.

Zur Antragstellung benutzen Sie bitte die hinterlegten Antragsformulare.
Hier geht es direkt zur Sachkundeprüfung.

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