Über uns

Informationen nach Datenschutzgrundverordnung


Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.
Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Industrie- und Handelskammer Koblenz
vertreten durch
Präsidentin der IHK Koblenz
Susanne Szczesny-Oßing
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstr. 2, 56068 Koblenz
Postfach 20 08 62, 56068 Koblenz
Telefon 0261 106-201
Telefax 0261 106-55215
Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz
Arne Rössel
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Schlossstr. 2, 56068 Koblenz
Postfach 20 08 62, 56068 Koblenz
Telefon 0261 106-201
Telefax 0261 106-55215
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:
Jan Morgenstern
MORGENSTERN consecom GmbH
Große Himmelsgasse 1
67346 Speyer
Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde für die IHK Koblenz:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Telefon +49 (0) 6131 208-2449
Fax +49 (0) 6131 208-2497

I. Gesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat für die IHK Koblenz einen hohen Stellenwert. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken.
Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
  • Feststellung von Beginn und Ende einer IHK-Zugehörigkeit, § 2 Abs. 1 IHKG
  • Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG
  • Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKG
  • Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
  • Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG

Hoheitliche und sonstige gesetzliche Aufgaben

Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von hoheitlichen (z. B. Berufliche Bildung, Gewerbeerlaubnisbehörde für Gewerbeerlaubnisse nach § 34 d bis i GewO) und sonstigen gesetzlichen Aufgaben. Eine Übersicht zu den Aufgaben und der jeweiligen Rechtsgrundlage finden Sie hier.

II. Woher stammen die unternehmensbezogenen Daten?

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern (IHKs) berechtigt, die nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 8 der Gewerbeordnung (GewO) genannten Daten der IHK-Zugehörigen zu verarbeiten.
Ferner erhalten IHKs Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).
Entsprechend dieser Berechtigung haben wir folgende Angaben zu Ihrer Person bzw. zu Ihrem Unternehmen gespeichert:
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Telekommunikationsdaten
  • Rechtsform
  • Firma
  • Gründungsdatum
  • Datum der Gewerbeanzeige (auch Um- und Abmeldung)
  • Wirtschaftszweig
  • Wirtschaftszweigschwergewicht

III. Welche Daten für welche Aufgabe?

1. Gesetzliche Aufgaben

a) Grundsatz
i) Uns werden Daten auf Grund einer gesetzlichen Grundlage von  der zuständigen Gewerbebehörde übermittelt (s. II). Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Erfüllung der uns nach dem IHKG oder anderen Gesetzen übertragenen Aufgaben (z. B. Berufsbildung). Eine Übermittlung dieser Daten erfolgt an Dritte zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen und für die Wahl zur Vollversammlung (s.I).
ii) Neben den oben angeführten Angaben haben wir für unsere internen Verwaltungszwecke weitere folgende Daten gespeichert:
  • Aufnahmedatum
  • Zeitpunkt der letzten Änderung
  • Identnummer
  • Grundsätzliche Beitragspflicht
  • Beitreibungsgemeinde
  • Wahlgruppe betreffend die IHK-Vollversammlungswahlen
Auf Grund Ihrer eigenen Angaben nach Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO haben wir gespeichert:
  • Widerspruch gegen Datenweitergabe
  • Bezug des IHK-Journals
Die unter ii) genannten Daten wurden von uns selbst angelegt und werden ausschließlich zu Verwaltungszwecken verarbeitet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht.
b) Beitrag
Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG ist die IHK Koblenz berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge IHK-Zugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Dementsprechend haben wir von Ihnen folgende Daten gespeichert:
  • Steuernummer
  • Bemessungsgrundlagen, d. h. Gewerbeerträge bzw. Gewinne aus Gewerbebetrieb der Beitragsjahre
  • Vorläufige Bemessungsgrundlagen, d. h. Gewerbeerträge bzw. Gewinne aus Gewerbebetrieb, die den vorläufigen Veranlagungen zugrunde liegen 
Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzämter. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beitragsfestsetzung verarbeitet. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
Ergänzend zu internen Verwaltungszwecken haben wir zu diesem Bereich noch folgende Daten gespeichert:
  • Zum Soll gestellte, d. h. veranlagte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum des Bescheids.
  • Bezahlte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum der Zahlung sowie die Zahlungswege. 
Diese Daten wurden von uns selbst angelegt und werden grundsätzlich ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verwendet. Eine Übermittlung solcher Daten an nicht-öffentliche Stellen erfolgt nicht.
Lediglich Angaben über offene Beträge der von uns festgesetzten Beiträge werden gegebenenfalls an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist. Namentlich sind hier die Fälle der Beitreibung, Gewerbeuntersagung oder der Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse zu nennen. Andere der genannten Daten werden auch an öffentliche Stellen nicht weitergegeben.
Unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten so lange gespeichert, wie eine Mitgliedschaft bei der IHK Koblenz besteht.
c) Ausbildung
Weiterhin hat die IHK Koblenz gemäß § 1 IHKG i. V. m. §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) u. a. die Berufsbildung im IHK-Bezirk zu überwachen. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung müssen wir uns ein umfassendes Bild vom Ausbildungsbetrieb machen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe speichern wir bei Ausbildungsbetrieben zusätzlich folgende Daten:
  • Namen und Geburtsdaten der Ausbilder sowie Art der fachlichen Eignung
  • Anzahl der zusätzlichen Fachkräfte
  • aktuelle Zahl der Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsjahren
  • Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Prüfungstermine der aktuellen Auszubildenden
  • aktuelle und frühere Ausbildungsverträge des Betriebes (d. h. Name des jeweiligen Azubis, Vertragsbeginn und -ende)
  • Beschwerden
  • Besuchsberichte (Inhalt: Grund des Besuchs, Name des Ausbildungsberaters, Namen der Gesprächspartner, Stichworte zum Gesprächsinhalt) 
Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Ausbildung gespeichert.
d) Ehrenamt
Bei ehrenamtlich in der Vollversammlung, Ausschüssen etc. für die IHK tätigen Personen erfolgt eine Verarbeitung der für die Arbeit des Gremiums erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere von Name, Vorname und Kontaktdaten, auf der Grundlage der §§ 4, 5, 6, 8 IHKG.

2. Übermittlung

Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen der Weitergabe an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen:
a) Weitergabe an öffentliche Stellen
Zur Wahrung berechtigter Interessen von Dritten, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit sind wir gesetzlich verpflichtet, die personenbezogenen Daten auf schriftliche Aufforderung an befugte Stelle zu übermitteln. Ferner werden die vorstehend genannten Daten von uns an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage  besteht.
b) Weitergabe an nicht-öffentliche Stellen
Hinsichtlich der Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen gilt, dass die von der IHK erhobenen Daten nur zu den Zwecken weitergegeben werden dürfen, zu denen sie rechtmäßiger Weise erhoben wurden. Hinsichtlich der oben angeführten Daten bedeutet dies folgendes:
Name, Firma, Anschrift und Wirtschaftszweig Ihres Unternehmens dürfen von uns im Einzelfall an Dritte weitergegeben werden, soweit dies der Förderung des Wirtschaftsverkehrs bzw. der Anbahnung von Geschäftskontakten dient. Hierzu verweisen wir auf § 9 Abs. 5 IHKG, der dies ausdrücklich regelt.
Hinsichtlich der übrigen in der Gewerbemeldung enthaltenen Daten gilt Folgendes: Gemäß § 9 Abs. 5 Satz 2 IHKG ist die IHK berechtigt, auch diese Daten zur Anbahnung von Geschäftskontakten und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken an Dritte weiterzugeben, sofern Sie keinen Widerspruch dagegen eingelegt haben.
Widerspruch
Sie können jederzeit der dargestellen Weitergabe Ihrer Daten an nicht öffentliche Stellen (also z. B. andere Unternehmen) zur Förderung des Wirtschaftsverkehrs widersprechen. Hierzu genügt eine E-Mail an service@koblenz.ihk.de.
c) Übermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung von Daten der IHK-Mitglieder in Drittländer findet nicht statt. Nur bei Vorliegen einer Einwilligung dazu werden Daten z. B. an Auslandshandelskammern übermittelt.

IV. Wo werden meine Daten verarbeitet?

Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen kann die Datenverarbeitung auch im Ausland stattfinden.
Die IHK Koblenz unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften der DSGVO, spezialgesetzlicher Regelungen und dem rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetz.
Die IHK lässt die Daten auch durch externe Dienstleister aufgrund von Datenverarbeitungsverträgen verarbeiten.

V. Wie lange werden die Daten aufbewahrt?

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHK Koblenz, aus dem Satzungsrecht der IHK Koblenz und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept.
Regelungen zu den Pflichten der IHK Koblenz, den Wirtschaftsarchiven bestimmte Dokumente zur Verfügung zu stellen, ergeben sich aus der DSGVO und dem rheinland-pfälzischen Archivgesetz.

VI. Betroffenenrechte

1. Kann ich Auskunft über meine gespeicherten Daten erhalten?

Sie können unentgeltlich Auskunft über den Umfang, die Herkunft und die Empfänger der gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Dauer der Speicherung verlangen.

2. Welche weiteren Rechte stehen mir zu?

Sie können jederzeit verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden. Die Löschung Ihrer Daten hängt von der Rechtsgrundlage der Verarbeitung und der oben genannten Pflicht der IHK Koblenz zur Übergabe an die Archive ab. Auch die per Vertrag oder per Einwilligung zur Verfügung gestellten Daten können Sie zurückzufordern, um sie z.B. einer anderen IHK zu übermitteln. Dies gilt für IT-gestützte Verarbeitungen und entsprechende technische Möglichkeiten.
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen wir diese Daten - von ihrer Speicherung abgesehen - nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeiten. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung uns gegenüber geltend gemacht, sind wir verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

3. Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zum Datenschutz habe?

Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und gegebenenfalls deren Berichtigung und/oder Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Zu diesem Zweck und/oder um nähere Informationen hierüber zu erhalten, wenden Sie sich gerne an die IHK Koblenz unter datenschutz@koblenz.ihk.de. Sollten Sie Fragen, Kommentare oder Anfragen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an datenschutz@koblenz.ihk.de.

4. Wo kann ich mich bei Datenschutzverstößen beschweren?

Aufsichtsbehörde für die IHK Koblenz ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Telefon +49 (0) 6131 208-2449
Fax +49 (0) 6131 208-2497

5. Kontaktinformationen

IHK Koblenz
Schlossstraße 2
56068 Koblenz
E-Mail: datenschutz@koblenz.ihk.de
Telefon +49 (0) 261-106-0
Fax +49 (0) 261-106-234
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