Pressemitteilung vom 09. Juni 2023

Ahrtal: IHK Koblenz erwartet Verlängerung der Antragsfrist zur Wiederaufbauhilfe für Unternehmen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz hat kürzlich eine Mitteilung der Landesregierung erhalten, die darauf hindeutet, dass eine Verlängerung der Antragsfrist der Wiederaufbauhilfe für Unternehmen bevorsteht. Allerdings befindet sich diese Verlängerung noch in der Abstimmung auf EU-Ebene.
Um sicherzustellen, dass Unternehmen die Chance erhalten, von dieser finanziellen Unterstützung zu profitieren, rät die IHK Koblenz dringend, den Antrag dennoch bis zum 30.06.2023 zu stellen. Eine frühzeitige Beantragung ist von Vorteil, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden können. Bei der Beantragung der Wiederaufbauhilfe ist auch eine Teilantragsstellung möglich.
Um den Antragsprozess zu starten, muss eine Registrierung auf der Internetseite der ISB erfolgen. Im Anschluss werden drei Dokumente benötigt: die Kammerbestätigung, die Betroffenheitsbescheinigung und die Eigenerklärung.
Benötigte Formulare und Informationen zur Wiederaufbauhilfe finden Sie unter: https://www.ihk.de/koblenz, Suchnummer: 5201256
Die Kolleginnen und Kollegen der IHK Koblenz stehen den betroffenen Unternehmen gerne zur Verfügung: telefonisch: 0261 106-502 oder per Mail: fluthilfe@koblenz.ihk.de