Aus- und Weiterbildung
Berufspädagoge (Geprüfter)/ Berufspädagogin (Geprüfte)
1. Allgemeines
Berufspädagogen/Berufspädagoginnen sind in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen, wie auch beruflicher Bildungsprozesse. Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmenden insbesondere im Lernprozess und beim Transfer des Gelernten in die Praxis.
Sie übernehmen selbst Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsabteilungen. Sie besitzen umfassende Kompetenzen im Bereich der Personalentwicklung, um entsprechende Organisationsentwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Kompetenzförderung einzuleiten und umzusetzen.
(Quelle: IHK Rheinhessen)
2. Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist gemäß § 2 der Verordnung (VO) über die Prüfung zum (Geprüften) Berufspädagogen/ zur (Geprüften) Berufspädagogin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) zuzulassen, wer
- den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/ zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/ zur Fachwirtin, zum Fachkaufmann/ zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister, zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) (oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation) nachweist.
oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) (oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation) nachweist.
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 58 KB) (oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation) nachweist.
Hinweis
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben nach § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) haben.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben nach § 1 Abs. 2 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) haben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung, die Sie im Downloadbereich finden. Für die Ausnahmezulässigkeit gelten die Regelungen des § 2 Abs.3 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB).
- Der Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt über das IHK-Online-Portal
3. Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Prüfung gliedert sich gemäß §§ 3 und 9 VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) in die folgenden Prüfungsteile und Handlungsbereiche bzw. Qualifikationen:
Prüfungsteile
|
Handlungsbereiche/ Qualifikationen
|
Teil 1: Kernprozesse der beruflichen Bildung
|
|
Teil 2: Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung
|
|
Teil 3: Spezielle berufspädagogische Funktionen
(Durchführung erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsteile 1 und 2)
|
|
Prüfungsablauf/-gliederung
Prüfungsteil
|
Prüfungsdauer
|
Teil 1: Kernprozesse der beruflichen Bildung
|
Schriftliche Prüfung
max. 500 Minuten
(je Handlungsbereich 150-180 Minuten)
|
Teil 2: Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung
|
Schriftliche Prüfung
max. 500 Minuten (je Handlungsbereich 150-180 Minuten)
Mündliche Prüfung
(situationsbezogenes Fachgespräch) 30-45 Minuten (+ 30 Minuten Vorbereitung) |
Teil 3: Spezielle berufspädagogische Funktionen
|
Projektarbeit
30 Kalendertage
Präsentation und Fachgespräch
max. 45 Minuten |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wurden in maximal einem Handlungsbereich des Prüfungsteils 1 und/ oder 2 mangelhafte schriftliche Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. (§ 4 Abs. 2 VO sowie §5 Abs. 4 VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB)
Dauer: max. 20 Minuten
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 12 Abs. 1 VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB)
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Die Prüfungstermine können Sie über das Online-Portal einsehen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben.
Eine Übersicht des DIHK über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie hier.
5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Wichtig:
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
Bitte lassen Sie vor Ihrer Anmeldung Ihre Zulassung überprüfen.
6. Prüfungsgebühren
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Angaben zur Prüfungsgebühr sowie eine Übersicht der Prüfungsgebühren pro Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr gemäß dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnisses der IHK Koblenz fällig.
7. Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).