Unwetter: Schäden schnellstmöglich melden

Vom schweren Unwetter im Landkreis Kassel mit einem Schwerpunkt in Trendelburg sind auch Unternehmen betroffen. Um Kosten erstattet zu bekommen, sollte die Schadensmeldung an den Versicherer so früh wie möglich erfolgen.
Jede Versicherungsgesellschaft hat spezifische Anforderungen und Verfahren, daher ist es ratsam, sich direkt an Ihre Versicherung zu wenden, um genaue Anweisungen zu erhalten. Diese Schritte sollten Sie im Allgemeinen befolgen.
1. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice: Lesen Sie Ihre Versicherungspolice sorgfältig durch, um festzustellen, ob Unwetterschäden abgedeckt sind. Überprüfen Sie auch, ob es spezifische Anforderungen oder Fristen für die Meldung von Schäden gibt.
2. Sammeln Sie Informationen: Machen Sie Fotos oder Videos von den Schäden und halten Sie alle relevanten Informationen fest, wie zum Beispiel das genaue Datum und die Uhrzeit des Unwetters, eine Beschreibung der Schäden und gegebenenfalls Zeugenaussagen.
3. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung: Rufen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft an oder besuchen Sie ihre Website, um den Schaden zu melden. Sie sollten bereit sein, die erforderlichen Informationen bereitzustellen und alle Fragen zu beantworten, die Ihr Versicherer möglicherweise hat.
4. Dokumentieren Sie die Kommunikation: Notieren Sie sich den Namen und die Kontaktdaten der Person, mit der Sie gesprochen haben, sowie das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs. Halten Sie außerdem alle Schriftwechsel oder E-Mails mit Ihrer Versicherung fest.
5. Warten Sie auf weitere Anweisungen: Ihre Versicherung wird Ihnen wahrscheinlich weitere Anweisungen geben, wie Sie mit dem Schaden umgehen sollen. Möglicherweise müssen Sie einen Schadensbericht einreichen oder einen Schadensgutachter kontaktieren, um den Schaden zu bewerten.
Folgende Ratschläge gibt Alexander Wild, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) Bezirksverband Kassel, Vorsitzender der City-Kaufleute Kassel und stellvertretender Vorsitzender des IHK-Handelsausschuss, wie Betroffene nach dem Unwetter vorgehen sollten:
„Wichtig ist zunächst einmal, dass Schadenminderungskosten in unbegrenzter Höhe mitversichert sind. Das bedeutet, wenn Sie zum Beispiel Wasser in Ihrer Fertigung stehen haben, nicht weiterarbeiten können und Maschinen oder Geräte im Wasser stehen, sind Sie nicht nur berechtigt, sondern auch dazu verpflichtet, das Wasser durch zum Beispiel geliehene Pumpen oder einen Dienstleister abzupumpen und wenn möglich, die Geräte und Maschinen in einen trockenen Bereich zu bringen. Es empfiehlt sich, sofort aktiv zu werden.”
Schäden sollten schnellstmöglich repariert werden, so Wild. Er empfiehlt, diese ausführlich zu dokumentieren. “Machen Sie Fotos und Videos, führen Sie eine Liste mit den entstandenen Schäden und notieren Sie die Stunden, die sie für Reinigungs- und Reparaturarbeiten sowie Instandsetzungen benötigt haben, denn auch diese Kosten werden ersetzt.” Im Grunde genommen könne schon vieles beauftragt werden - der Versicherungsschutz werde dann geprüft. Unabhängig von der Prüfung des Versicherungsschutzes gilt laut Wild: “Sie sollten sich immer so verhalten, als ob Sie keine Versicherung hätten, was bedeutet, dass Sie ja ohne eine Versicherung auch schnell entsprechende Maßnahmen einleiten würden.”
Wenn Unternehmen durch eine Agentur betreut werden, sollten sie sich in jedem Fall an diese wenden. “Bei den sogenannten Kumulereignissen, also Schadenereignissen die viele Versicherungsnehmer gleichzeitig betreffen, sind die Agenturen häufig bereits mit Sonderregulierungsvollmachten ausgestattet und können sofort Leistungen bereitstellen”, schildert Wild. Er fasst zusammen: “Handeln Sie schnell und dokumentieren Sie sorgfältig, so dass die Versicherer zeitnah ins Handeln kommen, damit Sie Ihren Geschäftsbetrieb so schnell wie möglich wieder aufnehmen können.“
Alle, die zur Bewältigung der Folgen der Katastrophe spenden möchten, bittet die Stadt Trendelburg ihre Unterstützung unter dem Stichwort „Unwetter Gottsbüren“ auf das Konto

Stadt Trendelburg
Raiffeisenbank HessenNord eG
DE22 5206 3550 0000 6641 38
GENODEF1WOH


zu überweisen. Die Stadt bittet darum, von Sachspenden abzusehen.

Um die Hilfsaktionen und -angebote zu koordinieren, wird gebeten, sich an die offiziellen Kanäle der Stadt Trendelburg zu wenden. Unter der Mailadresse hauptamt@trendelburg.de können regionale Wirtschafts- und Landwirtschaftsbetriebe in den freiwilligen Helferpool aufgenommen werden.