Unwetter: IHK informiert Unternehmen

Das Unwetter in Nordhessen hat auch bei Unternehmen in unserer Region Schäden hinterlassen. Um Kosten erstattet zu bekommen, sollte die Schadensmeldung an den Versicherer so früh wie möglich erfolgen.
Jede Versicherungsgesellschaft hat spezifische Anforderungen und Verfahren, daher ist es ratsam, sich direkt an Ihre Versicherung zu wenden, um genaue Anweisungen zu erhalten. Diese Schritte sollten Sie im Allgemeinen befolgen:
  1. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice: Lesen Sie Ihre Versicherungspolice sorgfältig durch, um festzustellen, ob Unwetterschäden abgedeckt sind. Überprüfen Sie auch, ob es spezifische Anforderungen oder Fristen für die Meldung von Schäden gibt.
  2. Sammeln Sie Informationen: Machen Sie Fotos oder Videos von den Schäden und halten Sie alle relevanten Informationen fest, wie zum Beispiel das genaue Datum und die Uhrzeit des Unwetters, eine Beschreibung der Schäden und gegebenenfalls Zeugenaussagen.
  3. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung: Rufen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft an oder besuchen Sie ihre Website, um den Schaden zu melden. Sie sollten bereit sein, die erforderlichen Informationen bereitzustellen und alle Fragen zu beantworten, die Ihr Versicherer möglicherweise hat.
  4. Dokumentieren Sie die Kommunikation: Notieren Sie sich den Namen und die Kontaktdaten der Person, mit der Sie gesprochen haben, sowie das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs. Halten Sie außerdem alle Schriftwechsel oder E-Mails mit Ihrer Versicherung fest.
  5. Warten Sie auf weitere Anweisungen: Ihre Versicherung wird Ihnen wahrscheinlich weitere Anweisungen geben, wie Sie mit dem Schaden umgehen sollen. Möglicherweise müssen Sie einen Schadensbericht einreichen oder einen Schadensgutachter kontaktieren, um den Schaden zu bewerten.
Folgende Ratschläge gibt Alexander Wild, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) Bezirksverband Kassel und Vorsitzender der City-Kaufleute Kassel, Betroffenen zur Vorgehensweise nach dem Unwetter:

„Wichtig ist zunächst einmal, dass Schadenminderungskosten in unbegrenzter Höhe mitversichert sind. Das sollte geklärt werden. Dann empfiehlt es sich, sofort aktiv zu werden. Schäden sollten schnellstmöglich repariert werden. Dokumentieren Sie ausführlich: Machen Sie Fotos und Videos, führen Sie eine Liste mit den entstandenen Schäden und notieren Sie die Stunden, die sie für Reinigungs- und Reparaturarbeiten sowie Instandsetzungen benötigt haben, denn auch das wird ersetzt. Im Grunde genommen kann schon vieles beauftragt werden - der Versicherungsschutz wird dann geprüft. Leider gibt es ein Problem: Die Regulierer sind jetzt stark nachgefragt und arbeiten auf Hochtouren. Daher werden beispielsweise Hagelschäden auch gern in einem konzentrierten Verfahren an mehreren Terminen begutachtet bzw. behoben. Das heißt, Dienstleister bieten den Versicherern an, die Hagelschäden in einer Halle mit zehn bis 20 Gutachtern zu dokumentieren und aufzunehmen. Manche Regulierer fahren jedoch auch größere Firmenverbindungen zuerst ab.
Also kurzum: Handeln Sie schnell und dokumentieren Sie sorgfältig, so dass die Versicherer zeitnah ins Handeln kommen, so dass Sie Ihren Geschäftsbetrieb so schnell wie möglich wieder aufnehmen können.