Gemeinden drehen weiter an der Steuerschraube

Steuersätze der hessischen Kommunen 2023

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag hat die neuesten Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer aller hessischen Städte und Gemeinden aufgearbeitet und im Hebesatzmonitor Hessen 2023 zusammengestellt. 
Der Hebesatz-Monitor zeigt: Auch in 2023 ging es in Hessen mit den Belastungen für Unternehmen und Bürger weiter nach oben. 
Allerdings gab es deutliche Unterschiede zwischen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Während die Gewerbesteuer deutlich seltener und moderater angehoben wurde, haben gerade einige kleinere Städte und Gemeinden bei der Grundsteuer B kräftig zugeschlagen.
Über die Hebesätze legen die Kommunen die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern fest. Hebesätze gibt es für die Gewerbesteuer, die von Gewerbetreibenden auf den Ertrag des Unternehmens erhoben wird, und auf die Grundsteuer, die für Grundbesitz erhoben wird. Bei der Grundsteuer unterscheidet man zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B für alle anderen privat und gewerblich genutzten Grundstücke. 
Mit den Erhöhungen der Grundsteuerhebesätze unterlaufen die Kommunen das Versprechen der Landesregierung, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Denn die Frage, ob Hessens Unternehmen und Bürger durch das neue Grundsteuergesetz ab 2025 zusätzlich belastet werden, bemisst sich nach den Zahlen von 2024. Zahlreiche Kommunen haben bereits jetzt ordentlich zugelangt. Seit Bekanntgabe des neuen Grundsteuergesetzes in Jahre 2020 haben inzwischen 46% der hessischen Städte und Gemeinden den Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht. Die durchschnittliche Erhöhungssatz betrug 98 Prozent.
Die Übersicht der Steuersätze der hessischen Kommunen finden Sie hier