Beispiele melden

Bürokratieabbau: Standort stärken

HIHK-Bürokratiemelder: Nennen Sie uns Ihre Negativbeispiele
Mit Ihrer Expertise aus der Unternehmerpraxis unterstützen Sie den Hessischen Industrie- und Handelskammertag dabei, konkrete Forderungen oder Positivbeispiele zu formulieren. Sie tragen so maßgeblich dazu bei, regionale bürokratische Hemmnisse in Hessen abzubauen und Positivbeispiele zu transferieren.

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Bürokratie – eine Belastung für unsere Wirtschaft

Die Wirtschaft in Deutschland wird stark durch eine Vielzahl von staatlichen Regelungen belastet, ‎welche teilweise mit hoher Komplexität verbunden sind. Viele Unternehmen wünschen sich eine Entlastung, da eine überbordende ‎Bürokratie nachweislich wichtige Ressourcen bindet und die Innovationskraft hemmt.
Ein wichtiges Ziel der IHK-Organisation ist es deswegen, auf einen schlanken und effizienten Staat hinzuwirken, um bürokratische Belastungen für Unternehmen zu verringern. Die Bundesregierung hat die Bedeutung eines nachhaltigen Bürokratieabbaus mittlerweile weitegehend erkannt. 2006 wurde der Normenkontrollrat mit dem Ziel der Reduzierung von Bürokratie eingesetzt. Ebenso wurde das Prinzip „One-in, One-Out“ eingeführt, d.h. für jedes neue Gesetz muss Entlastung in gleicher Höhe geschaffen werden. Seit 2014 wurden zudem die Bürokratieentlastungsgesetze I, II und III verabschiedet, um Bürger und Wirtschaft zu entlasten.

Prioritäten zum Bürokratieabbau – Forderungen des DIHK an die Politik

Bürokratische Regeln durchdringen alle Bereiche unserer Arbeitswelt. Was aus Sicht der Betriebe in punkto Bürokratieabbau geschehen muss, hat der DIHK im Mai und Juni 2019 in einer Umfrage ermittelt und die 10 TOP-Forderungen zum Bürokratieabbau ermittelt:

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) praxisnah gestalten

Die Umsetzung der DSGVO ist für die Betriebe mit hohem personellem und finanziellem Aufwand verbunden. Ursachen dafür sind die Einführung eines neuen Datenschutzmanagements, die Überprüfung aller Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses oder technisch-organisatorische Maßnahmen. Mehr als 70 Prozent der Befragten, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen verlangen hier Erleichterungen.

Aufbewahrungsfristen verkürzen, zeitnahe Betriebsprüfungen einführen

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für steuerlich relevante Aufzeichnungen verursacht bei den Unternehmen erhebliche Kosten. Die Unternehmen fordern eine Verkürzung auf fünf, mindestens sieben Jahre, die ebenfalls mit einer Verkürzung der Verjährungsfristen korrespondieren muss. Die Verkürzung der Betriebsprüfungszeiträume auf fünf Jahre sollte inzwischen für die Finanzverwaltung technisch möglich sein und zur Entlastung der Unternehmen umgesetzt werden.

Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bei elektronischen Unterlagen vereinfachen

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“ (GoBD) konfrontieren gerade kleine Unternehmen mit komplexen und sehr anspruchsvollen Anforderungen. Aufgrund der schweren Verständlichkeit der GoBD und Rechtsunklarheiten besteht Verunsicherung und Risiken. Die Vorschriften sollten vereinfacht und klarer verständlich sein.

Statistikmeldungen vereinfachen

Unnötige Belastungen bei der amtlichen Statistik werden von den Unternehmen als besonders problematisch erlebt. Zentrale Forderungen sind Verzicht auf doppelte Abfragen, ein besseres Ange- bot elektronischer Meldeverfahren, das Anpassen von Fristen und die Anpassung von Datenmeldungen, die bei den Unternehmen nur mit großem Aufwand generiert werden können.

Förderverfahren vereinfachen

Einfachere Förderverfahren sind ein wichtiges Anliegen, besonders auch von neu gegründeten Unternehmen und Startups. Hierzu zählen Vereinheitlichung und Vereinfachung bei Formularen, kürzere Antragswege und zügige Bearbeitungszeiten.

Anzahl der verabschiedeten Gesetze verringern, drei Monate vor Inkrafttreten beschließen

Umstellungskosten werden von den Betroffenen als besonders problematisch empfunden, wenn sie ohne Grund kurzfristig oder rückwirkend anfallen. Die Bundesregierung sollte sich verpflichten, Änderungsgesetze, z. B. Jahressteuergesetze nicht rückwirkend geltend zu machen. Die Anzahl der verabschiedeten Gesetze ins- gesamt sollte verringert werden. Gesetze mit Umstellungsbedarf bei den Betroffenen sollten mindestens drei Monate vor Inkrafttreten beschlossen werden. Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung würde so berücksichtigt werden, dass Unternehmen ihre Prozesse und ihre Software anpassen müssen.

One-stop-shop für Baugenehmigungsverfahren

Aus Gründen des Bürokratieabbaus, der Verfahrensbeschleunigung, aber auch der Planungs- und Rechtssicherheit sollte die Erteilung aller Baugenehmigungen aus einer Hand im Sinne eines sogenannten „one-stop-shops“ erfolgen. Mit der Erteilung der Baugenehmigung soll sich der Antragssteller darauf verlassen können dürfen, dass alle anderen - sein Bauwerk betreffenden - Vorgaben und Vorschriften eingehalten sind und die Baugenehmigung Bestandskraft hat.

Anpassung von Sozialversicherung (SV), Lohnsteuer (LSt) und Umsatzsteuer (USt)

Bemessungsgrundlagen, Betragsgrenzen und Definitionen sind in der SV und LSt nicht gleich, z. B. bei Feiertags- und Nachtzuschlägen oder der betrieblichen Altersversorgung, so dass trotz steuerlicher Pauschalierung individuelle SV-Beiträge abgeführt werden. Viele Steuerbefreiungen im Bereich der Lohnsteuer sind im Bereich der Umsatzsteuer nicht anwendbar. Eine Vereinheitlichung und Übernahme der lohnsteuerlichen Bewertung und Steuerbefreiungen SV und USt würde für erhebliche Vereinfachung sorgen.

Harmonisierung von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften

Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind, müssen neben der Handelsbilanz oft auch eine eigene Steuerbilanz erstellen. Dabei weichen die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Steuerrechts weit von den handelsrechtlichen Vorschriften ab. Die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz sollten verringert werden.

Weniger Bürokratie im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen

Verbessert werden sollten die folgenden Vorgänge:
  • Die direkt involvierten Behörden (z. B. Finanzamt, Bundeszentralamt für Steuern, Gewerbeamt, Handelsregister, Zoll, Statistisches Bundesamt) sollten über eine Anlaufstelle erreichbar sein.
  • Die Beantragung einer Steuernummer sollte automatisch und schnell erfolgen.
Basisdaten sollten allen Behörden vorliegen und nicht mehrfach abgefragt werden (z. B. Anschrift, Rechtsform, Tätigkeiten).

Bürokratiebelastungen im Kammerbezirk der IHK Kassel-Marburg

Ergänzend zu der Umfrage des DIHK hat die IHK Kassel-Marburg aus Gesprächen mit Vertretern der nordhessischen Wirtschaft weitere Bereiche identifiziert, die für die ansässigen Unternehmen von großer Relevanz sind:
  • Registrierungs- und Meldepflichten durch die Verpackungsverordnung
  • Zollverfahren
  • Uneinheitliche Brandschutzbestimmungen
  • Dokumentationsaufwand Hygienevorschriften
  • Arbeitsrechtliche Regelungen
    • Dokumentationspflichten beim Mindestlohn
    • Sofortmeldungen an die Sozialversicherung bei kurzfristiger Beschäftigung
    • Bearbeitungsdauer bei der Entsendung ausländischer Mitarbeiter
    • Genehmigungsaufwand bei der Beschäftigung ausländischer Facharbeiter
    • Vorschriften zur Arbeitssicherheit
  • Dokumentationsaufwand zum Geldwäschegesetz
  • Dokumentationsaufwand zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz