Beteiligung am Regionalplan Mittelhessen

Noch bis zum 25. März 2022 kann die Industrie- und Handelskammer – neben Kommunen und Behörden - den Entwurf des neuen Regionalplans Mittelhessen einsehen und Anregungen ihrer Mitgliedsunternehmen für die Entwicklung der Region geben. Unternehmen können also ihre Anmerkungen zum Regionalplan derzeit noch an die IHK weitergeben.
Wo können künftig Baugebiete für Industrie und Gewerbe ermöglicht werden? Wo hat der Hochwasserschutz Vorrang? Welche Flächen stehen für den Abbau von Rohstoffen zur Verfügung? Der Entwurf des neuen Regionalplans Mittelhessen liegt zur Einsicht und Beteiligung bereit. Noch bis zum 25. März 2022 kann die Industrie- und Handelskammer – neben Kommunen und Behörden - die Unterlagen einsehen und Anregungen ihrer Mitgliedsunternehmen für die Entwicklung der Region Mittelhessen geben. Unternehmen können ihre Anmerkungen zum Regionalplan an die IHK weitergeben.
Der fast 200-seitige Entwurf des Regionalplans und die weiteren umfangreichen Unterlagen sind über einen Link auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-giessen.hessen.de) unter der Rubrik ‚Planung‘ und dann weiter zu ‚Regionalplanung‘ und ebenso unter der Rubrik ‚Öffentliche Bekanntmachungen“‘ einsehbar. Erstmals wurde für den neuen Regionalplan Mittelhessen ein Gewerbeflächenkonzept vom Regierungspräsidium Gießen durch die Prognos AG erstellt. Die IHK hat in dem dazu eingerichteten Beirat die Belange der Wirtschaft vertreten.
Der Regionalplan Mittelhessen wird alle zehn Jahre neu aufgestellt. Er ist die Planungsgrundlage für alle Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Kommunen und damit eine wichtige Basis für die Bebaubarkeit von Grundstücken.