Ihre Stimme zählt!

Wählen

Aktives und passives Wahlrecht

Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?
Wählbar und wahlberechtigt sind nur die in den Wählerlisten eingetragenen IHK-Mitglieder. Die Wählerlisten werden von der Wahlkommission aufgestellt und basieren auf den Angaben der IHK Kassel-Marburg über die IHK-Zugehörigkeit. In einem Wahlrundschreiben  werden alle IHK-Mitgliedsunternehmen aufgefordert zu prüfen, ob der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit zutreffend erfasst wurde. Die Bedingungen für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts sind in der Wahlordnung geregelt. 

Wahlen nach Wahlgruppen/-untergruppen/-bezirken

Selbst wählen und gewählt werden kann ein Wahlberechtigter nur
  • in seiner Wahlgruppe/-untergruppe/-bezirk und
  • in der jeweiligen Region,
der er jeweils im Wählerverzeichnis zugeordnet ist.
Unterhält der Wahlberechtigte in mehreren Wahlbezirken Betriebe oder Betriebsstätten, so kann er sich auch in jedem dieser Wahlbezirke an den Wahlen zum jeweiligen IHK-Gremium beteiligen. Allerdings kann jedes IHK-zugehörige Unternehmen in den IHK-Gremien nur durch ein Mitglied vertreten sein.