Hintergrund zur IHK-Wahl

Wichtiges kurz erklärt

Am 1. April 2024 beginnt die fünfjährige Amtszeit der neu gewählten Mitglieder der IHK-Vollversammlung und der IHK-Regionalversammlungen.
Die Wahlen zur Vollversammlung und zu den Regionalversammlungen der IHK Kassel-Marburg finden Anfang 2024 statt. 77 gewählte Vertreter der IHK-Vollversammlung sowie insgesamt 150 gewählte Vertreter der IHK-Regionalversammlungen werden sich dann für die Interessen von rund 80.000 Unternehmen in Nordhessen und Marburg einsetzen.
Bestens repräsentiert: Wahlgruppen/-untergruppen/-bezirke.
Die IHK-Vollversammlung und die IHK-Regionalversammlungen sollen ein Spiegelbild der Wirtschaft sein, damit alle Wirtschaftsgruppen nach ihrer Bedeutung an deren Willensbildung mitwirken können. Um diese Spiegelbildlichkeit zu erreichen, werden die Unternehmen entsprechend der Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks verschiedenen Wahlgruppen zugeordnet. Einzelne Wahlgruppen sind in Wahluntergruppen/-bezirke unterteilt.
Wahl ohne Qual: So einfach wird gewählt.
Jedes Unternehmen hat eine Stimme. Die IHK-Wahlen finden als Online-Wahl und als Brief-Wahl statt. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 17. Januar 2024.

Warum sollten sich Unternehmen an der Wahl beteiligen?

  • Weil es ihr demokratisches Recht ist.
  • Weil sie damit Richtung und Aufgabenschwerpunkte der IHK bestimmen.
Die IHK Kassel-Marburg ist Plattform und Sprachrohr der Wirtschaft. Die Unternehmen in ihrer Gesamtheit tragen die IHK, in eigener Regie und geprägt vom Gedanken der Selbstverwaltung. Die IHK-Wahl ist dafür Basis und wichtigster Baustein zugleich. 
Entscheidende Grundsätze der IHK-Wahl 
1. Die IHK-Wahl ist gerecht – jedes Unternehmen ist stimmberechtigt und in seiner Wahlgruppe gleichberechtigt, ob Industriebetrieb oder Kleingewerbe.
2. Nur wer kandidiert, kann gewählt werden – wer in und mit der IHK etwas bewegen und verändern will, der kann und muss sich zur Wahl stellen.
3. Nur wer seine Stimme abgibt, bestimmt mit.