IHK-Ehrenamt

Vollversammlung 2024-2029

Die Mitglieder der Vollversammlung werden alle fünf Jahre direkt von den Mitgliedsunternehmen gewählt. Sie sind an der Erarbeitung der IHK-Leitlinien zu wirtschaftspolitischen Fragen beteiligt, entscheiden gemeinsam über die Verwendung der finanziellen Mittel und wirken an der Fassung von Beschlüssen im Hinblick auf die Bedürfnisse der regionalen Gesamtwirtschaft unter dem Leitbild des sogenannten Ehrbaren Kaufmanns mit. Die Vollversammlung besteht aus 77 direkt gewählten Unternehmerinnen und Unternehmern.

Wahlgruppe 1

Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie deren Verarbeitung




 

Wahlgruppe 2

Energie- und Wasserversorgung

 

Wahlgruppe 3

Bauwirtschaft
 

Wahlgruppe 4 

Kraftfahrzeughandel, Tankstellen

 

Wahlgruppe 5

Handelsvermittlung
 

Wahlgruppe 6

Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)


 

Wahlgruppe 7

Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen sowie ohne Apotheken)






 

Wahlgruppe 8

Gastgewerbe, Reisebüros und -veranstalter
 

Wahlgruppe 9

Verkehrsgewerbe und Nachrichtenübermittlung
 

Wahlgruppe 10

Kreditgewerbe sowie mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten


 

Wahlgruppe 11

 Versicherungsgewerbe und mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
 

Wahlgruppe 12

Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal
 

Wahlgruppe 13

Gesundheitswirtschaft
 

Wahlgruppe 14

Digitalisierungsgewerbe
 

Wahlgruppe 15

Kreativwirtschaft
 

Wahlgruppe 16

Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen und sonst nicht erfasste IHK-Zugehörige






 

Weitere Mitglieder der Vollversammlung

  • Vorsitzende der IHK-Regionalversammlungen
  • außerordentliche, nicht stimmberechtigte Mitglieder der Vollversammlung
  • Unipräsidenten