Nr. 4465724
Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintragung

Freistellung als Existenzgründer

Gemäß IHK Bundesgesetz erfolgt für das Jahr der Betriebseröffnung und das Folgejahre eine Freistellung von Grundbeitrag und Umlage, für das Jahr dritte und vierte Jahr nur noch von der Umlage.