Aufstiegsweiterbildung

Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement

Bachelor Professionals in Straßenbetriebsmanagement verantworten als Führungskräfte die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterhaltung von Straßen, Grünflächen und Nebenanlagen sowie zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht.
Sie sind für die Jahresarbeitsplanung und die Steuerung der personellen, technischen und materiellen Ressourcen zuständig, beraten Kundinnen und Kunden und stellen die Funktionsfähigkeit von Betriebsgebäuden und technischen Anlagen sicher. Als Führungskräfte verantworten sie die Personalführung, fördern die Beschäftigten in ihrer beruflichen Entwicklung und sind verantwortlich für die Ausbildung.

Berufsprofil und Gliederung der Prüfung

Verordnung vom 12. Juli 2023
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Straßenwärter oder Straßenwärterin,
  • eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis,
  • eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis,
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Nachweis ist vor dem Ablegen der ersten Prüfungsleistung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach den §§ 14 und 15 vorzulegen.
Im Rahmen der Zulassungsprüfung erfolgt eine Selbsterklärung über den erforderlichen Lernumfang. Nachweise sind nicht vorzulegen.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK-Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine Zulassungsanfrage über unser Online-Portal zu stellen.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Informationen zur Prüfung
Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Prüfung der grundlegenden Qualifikation mit bundeseinheitlichen Aufgaben. Die Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die jeweilige Verordnung und der jeweilige Rahmenplan. Die Erstellung wird von der DIHK-Bildungs-GmbH in Bonn organisiert.
Anmeldung zur Prüfung
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen wir Ihre fristgerechte Online-Anmeldung.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: jeweils am 31. Januar
Herbstprüfung: jeweils am 31. Juli
Bitte beachten Sie, dass später eingehende Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben (Termine, organisatorischer Ablauf, Bewertung, mündliche Prüfung, Wiederholungsprüfung etc.) wenden Sie sich bitte ausschließlich an die IHK Kassel-Marburg, Prüfungen Weiterbildung. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 809,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.