Barrierefreiheitserklärung Wirtschaft Nordhessen

Die digitalen Anwendungen der Wirtschaft Nordhessen, bereitgestellt durch die PressMatrix GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, umfassen sowohl eine Webanwendung unter der Internetseite der Wirtschaft Nordhessen als auch mobile Applikationen für iOS und Android.

Stand der Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere digitale Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit durch den die digitalen Anwendungen bereitstellenden Dienstleister PressMatrix GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, erfolgte auf Basis der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA sowie relevanter Anforderungen an mobile Anwendungen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß HessBBG, HVBIT in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102 werden derzeit teilweise erfüllt.

Web-Client (Browser-Version)

  • Tastaturbedienung ist vollständig möglich.
  • Screenreader-Kompatibilität ist gegeben.
  • Einige Inhalte enthalten keine Alternativtexte.
  • PDF-Downloads entsprechen nicht dem Standard PDF/UA.
  • Farbkontraste sind teilweise nicht ausreichend.

iOS-/Android-Apps

  • Screenreader-Unterstützung (VoiceOver, TalkBack) ist grundsätzlich gegeben.
  • Navigation und Grundfunktionen sind zugänglich.
  • Einzelne Bedienelemente und Grafiken sind nicht korrekt ausgezeichnet.
  • Fehlermeldungen (z. B. beim Login) werden bewusst reduziert angezeigt (Sicherheitsgründe).
  • Kontrastverhältnisse und Fokusführung sind nicht in allen Bereichen optimiert.

Barrierefreie Alternativen

  • Alle Artikel stehen in barrierefreier HTML-Ansicht zur Verfügung.
  • Artikelinhalte können zusätzlich als synthetische Audioversion ausgegeben werden.
  • Eine Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren ist vorhanden.

Begründung einzelner Einschränkungen

Die vollständige barrierefreie Aufbereitung insbesondere archivierter Inhalte (z. B. PDFs) stellt derzeit eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung im Sinne des § 3 Abs. 5 3 BFSG HVBIT dar. Zudem werden einzelne sicherheitsrelevante Einschränkungen bei der Anzeige von Fehlermeldungen bewusst vorgenommen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt und zuletzt aktualisiert am 14. August 2025. Die Einschätzung beruht auf einer externen Überprüfung durch ein spezialisiertes QA-Team der Appmatics GmbH sowie internen Tests der PressMatrix GmbH.

Kontakt

Wenn Sie Barrieren melden oder Hilfe bei der Nutzung benötigen, wenden Sie sich bitte per E-mail an unsere Redaktion.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erhalten, können Sie sich per E-mail an die Schlichtungsstelle BGG wenden oder an die folgende Adresse:
Schlichtungsstelle BGG
c/o Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Internetseite Schlichtungsstelle BGG.