19. Oktober 2026

IHK fordert fairen Wettbewerb im Onlinehandel

Nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gelangten im Jahr 2025 fast 5,9 Milliarden Warenartikel in Kleinsendungen mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro aus Drittstaaten in die Europäische Union.
Gleichzeitig lag die Prüfquote für Produkte aus Drittstaaten an den EU-Außengrenzen bei lediglich 0,0065 Prozent. Stichproben haben erhebliche Verstöße gegen europäische Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften aufgezeigt. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg warnt vor Wettbewerbsverzerrungen zulasten heimischer Unternehmen und fordert eine konsequentere Durchsetzung des geltenden Rechts.
„Wer sich an die Regeln hält, darf nicht der Dumme sein. Unsere Händler und Hersteller müssen umfangreiche Vorschriften erfüllen und die damit verbundenen Kosten tragen. Gleichzeitig gelangen massenhaft Waren aus Drittstaaten auf den europäischen Markt, bei denen diese Anforderungen häufig nicht eingehalten werden. Das ist unfairer Wettbewerb auf Kosten unserer Unternehmen“, kritisiert Thomas Rudolff, Bereichsleiter Unternehmensförderung der IHK Kassel-Marburg.
Aus Sicht der IHK ist besonders problematisch, dass Verstöße bei europäischen Unternehmen konsequent verfolgt werden, Anbieter aus Drittstaaten für Behörden und Wettbewerber jedoch häufig kaum erreichbar sind. Dies verschärft den ohnehin hohen Preis- und Wettbewerbsdruck für den heimischen Handel. „Wir können nicht einerseits unsere Unternehmen mit immer neuen Vorschriften belasten und andererseits tatenlos zusehen, wie bestehende Regeln umgangen werden. Was fehlt, sind nicht weitere Gesetze, sondern wirksame Kontrollen. Der Staat darf nicht diejenigen benachteiligen, die sich an seine Regeln halten“, betont Rudolff.
Die IHK Kassel-Marburg unterstützt deshalb das gemeinsame Zehn-Punkte-Programm der DIHK und des Handelsverbands Deutschland (HDE). Dieses fordert unter anderem eine bessere personelle und technische Ausstattung des Zolls, spezialisierte Kontrollteams, digitale Prüfverfahren sowie gezielte Kontrollen in europäischen Warenlagern internationaler Onlinehändler. Eine zentrale digitale Meldestelle soll es Unternehmen zudem ermöglichen, Rechtsverstöße unkompliziert an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
Auch der seit Juli geltende pauschale Zoll von drei Euro auf viele niedrigwertige Direktimporte löst das grundlegende Kontrollproblem nicht. Entscheidend ist, dass die europäischen Behörden bestehende Vorschriften wirksam durchsetzen und Verstöße konsequent sanktionieren. „Wer in Europa Geschäfte macht, muss sich an europäische Regeln halten – unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Faire Wettbewerbsbedingungen dürfen nicht an der EU-Außengrenze enden“, fordert Rudolff abschließend.