12. Oktober 2026
IHK begrüßt neuen Streckenführerschein für Azubis
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg begrüßt die neuen hessischen Regelungen zum sogenannten Streckenführerschein für 17-jährige Auszubildende.
Das hessische Wirtschaftsministerium hat einheitliche Kriterien geschaffen, nach denen Jugendliche in begründeten Ausnahmefällen bereits vor ihrem 18. Geburtstag ohne Begleitperson mit dem Auto zu ihrem Ausbildungsbetrieb oder ihrer Berufsschule fahren dürfen. Aus Sicht der IHK kommt es nun entscheidend darauf an, wie die neuen Vorgaben in der Verwaltungspraxis umgesetzt werden. Es brauche möglichst einfache, einheitliche und zügige Antragsverfahren - und keine langwierigen Einzelfallprüfungen.
Gerade in den ländlich geprägten Regionen Marburg und Nordhessen stellt die Erreichbarkeit von Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen junge Menschen häufig vor erhebliche Herausforderungen. Fehlende Busverbindungen, lange Fahrtzeiten oder ungünstige Unterrichts- und Arbeitszeiten können eine Berufsausbildung erschweren oder sogar platzen lassen.
„Eine Ausbildung darf nicht daran scheitern, dass junge Menschen ihren Ausbildungsbetrieb oder ihre Berufsschule nicht zuverlässig erreichen können. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass das Land Hessen hier für mehr Klarheit und Handlungsmöglichkeiten sorgt. Das ist ein wichtiges Signal für die Attraktivität der dualen Berufsausbildung, insbesondere im ländlichen Raum“, erklärt Dr. Thomas Fölsch, Bereichsleiter Bildung bei der IHK Kassel-Marburg. Die notwendige Verkehrssicherheit und eine sorgfältige Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen stünden außer Frage. Diese müssten jedoch mit den tatsächlichen Lebens- und Ausbildungsbedingungen junger Menschen in Einklang gebracht werden. Insbesondere sollten Ausbildungsbetriebe unkompliziert bestätigen können, wann und wo ihre Auszubildenden eingesetzt werden und welche Anforderungen sich daraus an die Mobilität ergeben.
„Wer die duale Ausbildung stärken und Fachkräfte für morgen gewinnen will, muss auch die praktischen Rahmenbedingungen im Blick behalten", sagt Dr. Thomas Fölsch. „Mobilität ist dabei kein Nebenthema, sondern für viele junge Menschen eine entscheidende Voraussetzung, um ihren Wunschberuf erlernen zu können.“
Ein Streckenführerschein ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine eng begrenzte Ausnahme vom Mindestalter für den Pkw-Führerschein der Klasse B. Er kann in besonderen Härtefällen ermöglichen, dass Jugendliche ab 17 Jahren eine genau festgelegte Strecke allein fahren dürfen – typischerweise zwischen Wohnort und Ausbildungs-, Schul- oder Arbeitsstätte.
