31. Oktober 2023

IHK begrüßt Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Mit der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) sollen Arbeits- und Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern können.
Sie besteht aus mehreren Teilen, die ersten Regelungen treten im November in Kraft, darunter zur neuen Blauen Karte EU und zur vereinfachten Beschäftigung von Berufskraftfahrern. Sukzessive folgen weitere, damit die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg begrüßt in weiten Teilen die Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. IHK-Präsident Jörg Ludwig Jordan erhofft sich dadurch eine besser gesteuerte Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt. „Der Mangel an Fach- und Arbeitskräften ist eine der größten Herausforderungen unserer Volkswirtschaft. Wir müssen daher neben inländischen Potenzialen auch intensiv um Fachkräfte aus dem Ausland werben. Wichtig ist, dass die Verwaltungsverfahren unbürokratisch umgesetzt werden“, betont IHK-Präsident Jordan. „Wir dürfen im Wettbewerb mit anderen Nationen potenzielle Arbeits- und Fachkräfte nicht durch überzogene Verwaltungsvorschriften abschrecken. Gefragt sind pragmatische Lösungen, die schnell umsetzbar sind.“
Aus Sicht der IHK ist das geplante Punktesystem im Fachkräfteeinwanderungsgesetz grundsätzlich ein guter Ansatz. „Es hat sich in Einwanderungsländern wie Kanada, Neuseeland und Australien bewährt. Es kann auch in Deutschland funktionieren“, so der IHK-Präsident. „Nur wenn die Wirtschaft die benötigten Arbeits- und Fachkräfte findet, lassen sich Werte schöpfen. Das sichert die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts – ansonsten drohen erhebliche Wohlstandsverluste für alle.