Tourismusbeitrag in der Universitätsstadt Marburg belastet Beherbergungsgewerbe

Die Erhebung eines Tourismusbeitrags ab dem 01. Januar 2026 für Übernachtungen in Marburg belastet das Beherbergungsgewerbe erheblich - organisatorisch und finanziell. Die IHK Kassel-Marburg kritisiert die unzureichende Beteiligung der betroffenen Betriebe im Beirat und die fehlende Transparenz bei der Mittelverwendung.
Die Universitätsstadt Marburg hat die Einführung eines Tourismusbeitrags beschlossen und am 31. Oktober 2025 die entsprechende Satzung verabschiedet. Grundlage ist das Hessische Kommunalabgabengesetz (§ 13 KAG), das Kommunen erlaubt, von Übernachtungsgästen einen zweckgebundenen Beitrag zur Finanzierung touristischer Infrastruktur zu erheben. Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, diesen Beitrag einzuziehen und an die Stadt abzuführen. Hotelbetriebe befürchten erhebliche Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Auslastung.
Die Vollversammlung der IHK Kassel-Marburg hat sich frühzeitig kritisch zu diesem Vorhaben positioniert und sich in einer Resolution vom 16. Juni 2025 klar gegen zusätzliche Belastungen des Übernachtungsgewerbes ausgesprochen. Das oberste Gremium der IHK Kassel-Marburg stellte zudem fest, dass ein Tourismusbeitrag nur dann wirtschaftsverträglich sein kann, wenn dieser zweckgebunden und unter größtmöglicher Transparenz und Einbindung des Übernachtungsgewerbes in die Verwendung der Mittel erfolgt. Beispielhaft wird hier auf das Modell der Stadt Frankfurt verwiesen.
Diese Anforderungen sieht die IHK im Marburger Modell nicht erfüllt: So gehören dem beschlossenen Tourismusbeirat mit dem Dezernenten der Universitätsstadt Marburg, der Geschäftsführung der Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH, der Geschäftsführung des Stadtmarketings, der Leitung der Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Statistik und der Leitung der Kulturamts fünf städtische Akteure an. Das Hotel- und Gaststättengewerbe wird durch den Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen e.V., Kreisverband vertreten. Als zusätzliches Mitglied wurde kurzfristig und nach offener Kritik an der Zusammensetzung des Beirats, eine Vertretung des Einzelhandelsverbands in den Beirat aufgenommen. Die IHK ist weiterhin nicht im Beirat vertreten. Ebenso fehlt eine direkte Vertretung der Hotellerie und Gaststätten. Eine Mitwirkung der Marburger Betriebe findet somit nicht statt.
Die IHK Kassel-Marburg fordert daher einen eigenen Sitz im Tourismusbeirat und zusätzliche Sitze für die betroffenen Betriebe. Gleichzeitig mahnt sie Entlastungen für Kleinstbetriebe und eine verbindliche jährliche Rechenschaftspflicht über die Verwendung der Mittel aus dem Tourismusbeitrag an.